AA

Ibiza-Affäre: Wiener Anwalt darf Video weiterhin nicht veröffentlichen

Die einstweilige Verfügung wurde von Gudenus erwirkt.
Die einstweilige Verfügung wurde von Gudenus erwirkt. ©APA/ROBERT JAEGER
Eine einstweilige Verfügung gegen jenen Wiener Anwalt, der als mutmaßlicher Hintermann des Ibiza-Videos gilt, wurde nun vom OLG bestätigt.
Strache wollte Ibiza-Video kaufen
Einstweilige Verfügung gegen Anwalt
Haus von Anwalt wurde durchsucht

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die vom ehemaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus erwirkte einstweilige Verfügung gegen jenen Wiener Anwalt bestätigt, der als mutmaßlicher Hintermann des Ibiza-Videos gilt.

Damit ist diesem weiter untersagt, das Video oder Teile dessen zu veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, das OLG ließ die Anrufung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu.

OLG bestätigte Einstweilige gegen Wiener Anwalt

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hatte einem Antrag Gudenus' auf einstweilige Verfügung stattgegeben. Dem Anwalt war untersagt worden das Video insgesamt oder Teile davon weiterzugeben oder anderen Personen vorzuspielen bzw. zugänglich zu machen. Auch die Anfertigung neuerlicher Aufnahmen wurde ihm verboten.

Wie das Landesgericht nahm auch das OLG an, dass der beklagte Rechtsanwalt Zugriff auf dieses Video habe, hieß es in einer Aussendung am Dienstag. Da es das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen ohne Zustimmung aufzunehmen und Dritten zugänglich zu machen, sei die Veröffentlichung des Videos rechtswidrig.

Entscheidung nicht rechtskräftig

Das OLG habe auch geprüft, ob die Veröffentlichung des gesamten Videos vom Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gedeckt ist, kam aber zu dem Ergebnis, dass die Methode der Informationsbeschaffung "im besonderen Maße unredlich und in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig" war. Auch die Art der Weitergabe sei "im besonderen Maße geeignet" gewesen, die Persönlichkeitsrechte des Klägers zu verletzen.

Die Veröffentlichungen von Teilen des Videos durch Medien im Mai 2019 sei hingegen kein Thema der Entscheidung gewesen.

(APA/Red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Österreich
  • Ibiza-Affäre: Wiener Anwalt darf Video weiterhin nicht veröffentlichen