Kulterer gab heute Dienstag zu Verhandlungsbeginn eine Erklärung ab und bekannte sich darin in allen Anklagepunkten mit einer Ausnahme schuldig. Diese betrifft aber nur den Anklagepunkt wegen nicht erfolgter Information der Landesholding.
Fast ebenso überraschend bekannte sich auch Morgl schuldig, er hätte sich auf die Expertise Kulterers verlassen, aus heutiger Sicht habe er aber zu wenig getan, zu wenig hinterfragt. Striedinger beharrte als einziger Angeklagter auf seiner Unschuld. Richter Christian Liebhauser-Karl beschloss daraufhin, das Verfahren gegen Striedinger gesondert weiterzuführen.
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