Die Abberufung des stellv. Vorstandsvorsitzenden der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG, Ernst Stadelmann, sorgte im Vorjahr für Überraschung . Nun kommen die Hintergründe langsam ans Licht. Im Jänner 2004 wurde bekannt, dass Stadelmann aus persönlichen Gründen das Institut verlässt. Das Dienstverhältnis wurde per 1. Februar 2004 einvernehmlich beendet. Stadelmann soll dessen vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vorstand (Jahresgage 245.000 Euro) mit über 500.000 Euro abgegolten worden sein. Nicht gewährt wurde die von ihm geforderte Überlassung des Dienstwagens.
Im Aufsichtsrat wurde sein Ausscheiden mit Auffassungsunterschieden begründet. Damals wurde gerüchteweise kolportiert, dass die Vertragsauflösung damit in Zusammenhang stünde, dass die Hypo Vorarlberg über ihre 100-Prozent-Tochter Hypo Vorarlberg Leasing AG in Südtirol viele Millionen Euro in den Sand gesetzt habe. Dies wird nun durch den Streit der Hypo-Landesbank mit der Manager-Haftpflichtversicherung im vollem Ausmaß deutlich. Das ergaben ausführliche VN- Recherchen.
Haftungsgründe
Dabei soll es u. a. um leichtfertige Kreditvergaben an ein Südtiroler Bauunternehmen gegangen sein. Stadelmann war Vorstand in der Hypo Vorarlberg und Präsident des Verwaltungsrats der Hypo Vorarlberg Leasing AG.
Seine Verantwortlichkeit und Haftung wird im Wesentlichen damit begründet, dass er in Bozen eine ausreichende Kontrolle unterlassen habe.
Deswegen verlangt die Hypo Vorarlberg einen Teil des ihr entstandenen Schadens, den sie selbst mit rund 30 Mill. Euro beziffert, von der Manager-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme beträgt allerdings nur 10,2 Millionen Euro, sodass die Hypo-Landesbank jedenfalls auf 20 Mill. Euro Schaden sitzen bleiben könnte. Die Versicherung verweigerte bisher aber jegliche Zahlung.
Geschäftsführer der Repräsentanz in Bozen war der Südtiroler Elmar Nothdurfter. Er wurde vom Verwaltungsrat der Hypo Leasing Vorarlberg AG, dem Ernst Stadelmann vorstand, berufen.
Erste Warnungen
2001 wurden in einer von Stadelmann veranlassten Revision angebliche Unregelmäßigkeiten von Nothdurfter festgestellt und der Versicherung gemeldet.
Diese lehnte im August 2003, erst nachdem konkrete Forderungen gestellt worden waren, eine Deckung für Schadenersatzansprüche ab, und zwar aus folgenden Gründen:
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Vermögensschäden im Zusammenhang mit betrügerischen Handlungen oder wissentlichen Pflichtverletzungen.
- Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles käme zunächst die Abwehrfunktion des Versicherungsvertrags zum Tragen. Vom Anspruchsteller müsste ein schuldhaftes Verhalten versicherter Personen nachgewiesen werden. Das ist bisher nicht geschehen.
Wie aus vertraulichen Unterlagen, die den Vorarlberger Nachrichten exklusiv vorliegen, hervorgeht, wurde von der Hypo-Landesbank bzw. ihrem Anwalt erstmals Mitte 2004 ein schuldhaftes Verhalten der Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsrates der Leasing AG für den der Hypo-Landesbank entstandenen Schaden behauptet und der Schaden gegenüber der Versicherung mit 30 Mill. beziffert.
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