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Hypo-Betrüger muss vier Jahre ins Gefängnis

Ein 53-jähriger ehemaliger Bankangestellter aus Dornbirn wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.

Der Mann hatte seine Bank während 14 Jahren um insgesamt 700.000 Euro betrogen, indem er Geld auf fingierte Kredit- und Privatkonten abzweigte. Das Urteil ist nach einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte seit 1990 fingierte Konten mit entsprechend großem Überziehungsrahmen eröffnet. Mit gefälschten Belegen ließ er sich vom Kassier Bargeld auszahlen, ebenso gefälscht wurden von ihm Einzahlungs- und Überweisungsaufträge, mit denen er die Bank schädigte. Namen und sonstige Daten für die fingierten Konten wurden von dem Bankangestellten zunächst frei erfunden, später verwendete er Zufallsdaten. Mit dem auf illegale Weise beschafften Geld finanzierte der 53-Jährige Autos und Urlaube. Vor Gericht gab er an, mit dem Geld auch andere Menschen, die keinen Kredit mehr bekommen hätten, unterstützt zu haben. Aufgeflogen ist der Dornbirner im Oktober des Vorjahrs.

Der Angeklagte sagte aus, dass er im vergangenen Jahr den Überblick verloren und „alles laufen lassen“ habe. Ihm sei klar gewesen, dass seine Machenschaften bald bemerkt werden würden. Dass die Bank die Betrügereien nicht eher entdeckte, wurde damit begründet, dass der 53-Jährige im Rahmen seiner Kompetenzen gehandelt und die Kontrolle durch das „Vier-Augen-Prinzip“ umgangen habe. Musste er die Überziehungsrahmen der fingierten Konten verlängern, so sorgte er dafür, dass diese in einer Masse von legalen Konten untergingen.

Richter Wilfried Marte begründete das Urteil von vier Jahren unbedingter Haft mit der langen Dauer der Betrügereien sowie der hohen Schadenssumme, die das Geständnis des Angeklagten sowie die teilweise Wiedergutmachung des Schadens überwiegen würden. Zu den 700.000 Euro müssten noch 600.000 Euro an entgangenem Zins addiert werden, die der Bank entgangen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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