Es sei gesetzlich jetzt schon klar geregelt, dass jene, die die Regeln verletzen, keine Sozialleistungen bekommen, erklärte er.
Extremisten bekämen weder Arbeitslosengeld noch Notstandshilfe und auch keine Mindestsicherung. Leistungen, die zu Unrecht bezogen werden, würden eingestellt und seien auch rückzuzahlen. “Selbst dann, wenn sich die Person nur im Ausland aufhält (ohne an Kriegshandlungen beteiligt zu sein) und das nicht den auszahlenden Stellen gemeldet hat, wird die Leistung gestrichen”, stellte der Sozialminister klar.
IS-Terror: Verdächtige identifizieren
Im Zuge des IS-Terrors gebe es bereits eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Innenministerium, Sozialministerium und den Ländern. Denn um ein derartiges Einstellungsverfahren einleiten zu können, brauche es Informationen der Sicherheitsbehörden, da die vollziehenden Behörden AMS und Landessozialbehörden nicht selbst die betreffenden Personen identifizieren können, die womöglich in Kampfhandlungen involviert sind.
Hundstorfer wies auch darauf hin, dass das Sozialministerium gemeinsam mit Frauen ohne Grenzen und der amerikanischen und britischen Botschaft am 9. Dezember eine Veranstaltung organisiert. Mit Müttern, deren Söhne und Töchter nach Syrien in den Dschihad gezogen sind, sowie mit internationalen Experten sollen Strategien entwickelt werden, um Jugendliche vor Extremisten und deren Propaganda zu schützen.
Mehr zum Thema: Österreichischer Verein für Deradikalisierung wurde gegründet.
(APA)
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