AA

Hundehalterhaftpflicht – ein Muss

Vorsichtsmaßnahmen sparen Ärgernis
Vorsichtsmaßnahmen sparen Ärgernis
So entsteht aus einem kleinen Missgeschick des Tieres kein großer Schaden für das Herrchen.

Einen Hund zu halten bedeutet weitaus

mehr, als ihn zu füttern, zu streicheln oder mit ihm Gassi zu gehen.

Allerdings wissen häufig viele Besitzer nicht, welche Verpflichtungen die

Haltung eines Tieres noch mit sich nach sich zieht. So haften Herrchen

oder Frauchen per Gesetz, wenn sich der Vierbeiner beispielsweise

allein auf Entdeckungstour begibt und dabei einen schweren

Verkehrsunfall verursacht. Auch beim bekannten Biss in die Wade des

Postboten kann Herrchen die Schuld nicht auf den Hund abwälzen.

Selbiges gilt, wenn der sonst so friedliebende Vierbeiner auf einen

Artgenossen losgeht und diesen verletzt. Schnell kommen dabei Kosten

in astronomischen Höhen auf den Besitzer zu. In solchen Fällen greift

die Hundehalterhaftpflicht-Versicherung: Diese übernimmt die

entstandenen Kosten für alle Personen-, Sach- und

Vermögensschäden, die der Besitzer aufgrund gesetzlicher

Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegenüber dritten Personen

tragen muss. In einigen Bundesländern wie Berlin oder Hamburg, ist

eine solche Versicherung für Hunde gesetzlich Pflicht. Andere

überlegen noch, nachzuziehen.

Wichtig für sorgenfreies Spielen

Der Paragraph 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt

präzise, in welchen Fällen der Halter für durch sein Tier verursachte

Schäden die Verpflichtung trägt, dem Geschädigten den Schaden in

vollem Umfang und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu

ersetzen. Dies umfasst die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit

eines Menschen sowie die Beschädigung einer Sache. Dabei spielt die

Tatsache, ob das Herrchen Einfluss auf die Schadensursache hatte,

keine Rolle. Zudem schränkt das Gesetz die Höhe der Haftung nicht

ein. Daher eignet sich gerade für Besitzer größerer Tiere wie Hunden,

bei denen das Unfallrisiko deutlich höher ist, eine

Hundehalterhaftpflicht-Versicherung. Denn anders als bei Kleintieren

wie Katzen und Hamstern greift die private Haftpflicht in diesen Fällen

nicht. Anders sieht die Rechtslage für sogenannte „Kampfhunde“ aus.

Hier besteht in allen Bundesländern die Pflicht, eine

Hundehalterhaftpflicht-Versicherung vorzuweisen.

Vielfältiges Angebot

Wer sich für eine solche Versicherung entscheidet, steht schnell vor der

Qual der Wahl: Deckungssumme, monatlicher Beitrag,

Rassenausschluss, Selbstbeteiligung – die Angebote der zahlreichen

Anbieter variieren oft stark. Laut Paragraph 833 des Bürgerlichen

Gesetzbuches haften Besitzer mit ihrem vorhandenen und zukünftigen

Vermögen 30 Jahre lang in unbegrenzter Höhe. Daher empfiehlt es

sich, eine Police mit möglichst hoher Deckungssumme für Personenund

Sachschäden und geringem Selbstbeteiligungsbeitrag zu wählen.

Zudem sollten Herrchen darauf achten, dass die Versicherung alle

Schäden übernimmt und keine ausschließt. Auch stufen die einzelnen

Versicherungsunternehmen die Gefährlichkeit der einzelnen Rassen

verschieden hoch ein, so kann sich der monatliche Beitrag erheblich

unterscheiden. Vor allem wenn es sich um eine Gattung handelt, die

gerne auch als „Kampfhund“ bezeichnet wird. Letztere schließen einige

Versicherungen sogar aus. Nur wenige nehmen alle Hunderassen in ihr

Portfolio auf und das zum einheitlichen Beitragssatz (zum Beispiel die

„Hundehalterhaftpflicht-Versicherung“ der AGILA Haustierversicherung

AG, weitere Informationen hierzu erhalten Interessierte im Internet unter

www.agila.de und telefonisch unter der Servicehotline 0511-71280-

800).

Serviceinformation

Seite 3/3

Kontakt:

Borgmeier Public Relations, Astrid Burmester

Lange Straße 112, 27749 Delmenhorst

Tel: 04221-9345-324; Fax: 04221-15 20 50

a.burmester@agentur-borgmeier.de

Kurzprofil AGILA Haustierversicherung AG

Im Jahr 1994 gegründet, entwickelte sich die AGILA Haustierversicherung AG

zu einem der größten Tierversicherer auf dem deutschen und österreichischen

Markt. Dabei steht das Unternehmen Tierhaltern und -ärzten gleichermaßen als

aktiver Partner zur Seite. Zu den Produkten zählen eine

Tierkrankenversicherung, ein OP-Kosten-Schutz sowie eine

Hundehalterhaftpflichtversicherung. Derzeit versichert das Unternehmen

ausschließlich Hunde und Katzen, dabei schließt die AGILA

Haustierversicherung AG jedoch keine Rasse aus. Das Unternehmen vertreibt

die Produkte über die firmeneigene Webseite und Versicherungsmakler sowie

über ausgesuchte Tierarztpraxen und den Fachhandel.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • MeineGemeinde UGC
  • Hundehalterhaftpflicht – ein Muss