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Hütte in Dornbirn: Strele kritisiert kreativen Umgang mit Begriffen

Hütte steht erneut im Mittelpunkt
Hütte steht erneut im Mittelpunkt ©VOL.AT/Hartinger
Dornbirn - Landesvolksanwältin Gabriele Strele kritisiert in Bericht großzügige Auslegung bei Bewilligung von Bewirtschaftungshütten.
Die umstrittene Hütte in Dornbirn
Erneut Hütte in der Diskussion

Im Volkswirtschaftlichen Ausschuss hat Volksanwältin Gabriele Strele am Mittwoch den Bericht zum Baubewilligungsverfahren einer Hütte in Dornbirn präsentiert. „Schon bei der Auslegung der Begriffe Holz- und Geräteschuppen und Bewirtschaftungshütte zeigt sich, dass eine Bewirtschaftungshütte wesentlich mehr Möglichkeiten im Sinne einer Aufenthaltsqualität zulässt als ein Holz- und Geräteschuppen“, schreibt Strele in ihrem Bericht. „Die Stadt Dornbirn ist mit beiden Begriffen sehr kreativ umgegangen, so ist aus einem beantragten und von der Stadtvertretung beschlossenen Holz- und Geräteschuppen im Baubewilligungsbescheid eine Bewirtschaftungshütte geworden. Strele kritisierte zwar die „zu großzügige Auslegung“ von Begriffen durch die Verantwortlichen der Stadt Dornbirn, da diese im Raumplanungsgesetz nicht ausdrücklich definiert sind, kann auch eine großzügige Auslegung nicht als rechtswidrig gewertet werden. „Auch im Hinblick darauf, dass es in Vorarlberg sehr viele Hütten mit ,Aufenthaltsqualität‘ gibt und die Dornbirner Hütte kein Einzelfall ist, sollte die Beurteilung nicht zu streng ausfallen“, meinte die Volksanwältin. Zukünftig nur noch kleinräumige Holz- und Geräteschuppen ohne jegliche Aufenthaltsqualität zu bewilligen, sei nicht empfehlenswert. „Das würde eine Schlechterstellung und nachvollziehbare Proteste der Antragsteller gegenüber den jetzigen Eigentümern solcher Hütten bedeuten.“

Rümmele blieb fern

Obmann des Ausschusses, Michael Ritsch (SPÖ), kritisierte zum einen das Fernbleiben des Dornbirner Bürgermeisters Wolfgang Rümmele. Es müsse zum anderen auch festgehalten werden, dass das als Holz- und Geräteschuppen genehmigte Haus in Dornbirn-Rüttenen auch für Feiern benutzt werde, kritisierte Ritsch. Damit entspreche es eindeutig nicht dem angedachten und genehmig­ten Verwendungszweck. Die Mitarbeiter der Behörden hätten ihren Ermessensspielraum exzessiv – aber eben noch im Rahmen der Gesetze – ausgenutzt. Ritsch forderte gesetzliche Anpassungen, damit die Behörde in ihrem Ermessenspielraum eingeschränkt werde. Rechtsanwalt Matthias Kucera (ÖVP), der im Ausschuss mit der Dornbirner Ärztin Gabi Sprickler-Falschlunger (SPÖ) über die Verwendung von Gebäuden stritt, betonte, dass keine Rechtswidrigkeit vonseiten des Antragstellers vorliege. Er warnte davor, die Ermessenspielräume im Baurecht durch immer neue gesetzliche Regelungen einzuschränken. „Vorarlberg ist nun mal sehr kleinräumig und die regionalen Besonderheiten müssen ins Bauverfahren einfließen können.“

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