Worum es dabei geht: In Hinkunft sollen die Arbeitgeber bei Kündigungen eine Gebühr ans AMS zahlen. Davon wären die Hoteliers naturgemäß besonders stark betroffen, deren Beschäftigungshöchststände saisonal bedingt sind. In regelmäßigen Abständen müsste diese Pönale folglich von ihnen entrichtet werden.
Ärger bei Hoteliers
Via ihres Dachverbandes, der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) – sie steht mit ihren Mitgliedern für insgesamt drei Milliarden Euro Umsatz – meldeten sich die Hoteliers zuletzt über eine Aussendung zu Wort. Sie verschafften ihrem Ärger dabei auch gleich mal ordentlich Luft. Die Touristiker verweisen etwa darauf, dass Tourismus, Bau und Handel ein Viertel des BIP erwirtschaften und fast jeden dritten Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft beschäftigen.
Die Steuer hätte ihrer Meinung nach auch nur einen einzigen Sinn: Zusätzliche Einnahmen zu erwirtschaften. Denn an den Zahlen der Kündigungen würde sich dadurch, vor allem im Tourismus, nichts verändern. „Zwischen den Saisonen sind keine Gäste da, und da braucht niemand Mitarbeiter – Strafsteuer hin oder her. Von einem Lenkungseffekt kann keine Rede sein. Es geht nur ums Kassieren“ meint etwa Sepp Schellhorn, Präsident der Vereinigung.
ÖHV wirft Politik Konzeplosigkeit vor
Und man probt auch gleich mal den Generalangriff auf die Politik: Während alle anderen Länder Dienstleister entlasteten, würde Österreich über explodierende Lohnnebenkosten gleich noch einen Draufsetzen. Denn mit satten 30 Millionen Euro beziffert Schellhorn die Kosten für die Arbeitgeber alleine im Tourismus.
Stattdessen müsse laut Schellhorn versucht werden, die Beschäftigungsdauer im Tourismus zu erhöhen. Dazu gebe es auch schon Modelle, deren Realisierung aber von der Politik nicht angedacht würde. Die ÖHV jedenfalls sieht jetzt die Politik am Zug.
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