"Liebe Frau Huber*, danke für Ihre Nachricht."
"Sie können keinen Aufenthalt buchen, weil das Hotel ja geschlossen ist. Das Vereinshaus ist geöffnet. Sie können auf unserer Website Mitglied werden. Dort können Sie auch die Forschungsnächte anfragen. Sie können einen Fragebogen für unser Forschungsprojekt ausfüllen, müssen aber nicht. Als Vereinsmitglieder gelten Sie als Geschäftsreisende, das heißt, die Quarantänepflichten gelten für Sie nicht. "
"Es grüßt Sie herzlich, Ela Meier, Vereinshaus Almhotel Hochhäderich"
Schon allein dieses Antwortschreiben lässt an den lauteren Forschungsabsichten des flugs gegründeten Vereins zweifeln, der den Hotelbetreibern Nächtigungen während des Beherbergungsverbots einbringen soll. Fragebögen können, müssen aber nicht ausgefüllt werden, als Vereinsmitglied wird man zum Geschäftsreisenden – der Kreativität der in ihren Augen findigen Hotelbetreiber sind keine Grenzen gesetzt. Außerdem winkt noch eine Tragebefreiung für den Mund-Nasen-Schutz.
In weiterer Folge des VOL.AT vorliegenden Schriftverkehrs wird Frau Huber* aber mitgeteilt, dass das Vereinshaus im Jänner die Mindestteilnehmeranzahl für das Forschungsprojekt nicht erreicht habe und ob eine Verschiebung in den Februar möglich sei. Dieses Mal unterfertigt von Betreiberin Isolde Steurer persönlich.
*Name von der Redaktion verändert
Offensichtlich wird das fragwürdige "Forschungs- und Vereins-Angebot" des Almhotels Hochhäderich weniger in Anspruch genommen, als von den Vereinsgründern erhofft. Gegenüber VOL.AT kündigte die ins Schussfeld geratene Gastwirtin eine Stellungnahme für nächste Woche an.
BH Bregenz kontert und pocht auf Verordnung
Für die Behauptungen der Hotelbetreiber zeigt Mag. Rainer Honsig-Erlenburg von der BH Bregenz wenig Verständnis: "Vereinsmitglieder gelten in keinster Weise als Geschäftsreisende, das ist völliger Humbug. Und auch wenn sie es wären, müssten sie, wenn sie aus dem Ausland kommen, einen Antigen- oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Einzig ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Berufspendler." Der zuständige Beamte verweist außerdem darauf, dass die Bezirkshauptmannschaft in den vergangenen Tagen wieder verstärkt Kontrollen in der Unterkunft durchgeführt habe. Hochhädericher Forschungsgäste fanden sich aber auch dieses Mal keine.
(VOL.AT)
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