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Hörbranz schützt Bodenseeufer

In den vergangenen Jahren kam es am Bodenseeufer wiederholt zu Verstößen gegen den Naturschutz und zu Belästigungen: Jetzt erließ die Gemeinde eine Verordnung zum Schutz des Uferbereiches.

Campen verboten

„Das Hörbranzer Seeufergebiet dient der Bevölkerung sowie den Gästen zur Erholung und kann von jedermann frei benützt werden“, war und ist die Meinung in der Gemeinde. Das Gebiet zwischen Ruggbach und Leiblach und von der Bahnlinie bis zum Seeufer wurde nunmehr per Verordnung geschützt. Ab sofort ist es verboten zu campieren, „wilde“ Feuerstellen zu errichten, Schilfflächen zu betreten, Hunde frei laufen zu lassen, Abfälle und Hundekot liegen zu lassen, zu lärmen und laute technische Geräte zu betreiben.

Besonders der Leinenzwang für Hunde freut viele „hundelose“ Seeuferbenützer und vor allem Kinder, die vor den vielen freilaufenden Hunden Angst haben. „Wir können und wollen den Hundetourismus aus dem benachbarten Lindauer Tierheim nicht unterbinden, erwarten aber, dass die Hunde nunmehr angeleint sind und die vielen Kothaufen sofort entfernt werden“, so Vizebürgermeisterin Manuela Hack.

Strenge Kontrollen

Das Hörbranzer Ufer wird ab sofort von einem Ordnungsdienst in Doppelstreife kontrolliert und Übertretungen werden auch „exekutiert“. Pikanterie am Rande: Große Uferflächen gehören zur Katastralgemeinde Bregenz, die eigentlich für die Ordnung zuständig wäre. Da Bregenz bisher jedoch kein Interesse zeigte, die Missstände zu beseitigen, ergriff der Pächter – die Gemeinde Hörbranz – die Initiative. „Arrogant“, nennt Josef Siebmacher (FPÖ) die Haltung der Bregenzer. Es wurden auch Stimmen laut, den Uferbereich, der erst im 19. Jahrhundert „bregenzerisch“ wurde, zu kaufen, damit Hörbranz endlich eine „echte“ Seegemeinde wird.

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