Homeoffice: LR Tittler begrüßt Neuregelung

„Damit können bereits etablierte und bewährte Modelle beibehalten werden. Gleichzeitig wird durch die Regelung mehr Klarheit und Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen“, so Tittler.
"Vorteile für beide Seiten"
Tittler zeigt sich erfreut darüber, dass hier gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Einigung erzielt werden konnte. Arbeitnehmer können weder von sich aus ins Homeoffice wechseln, noch können Arbeitgeber Homeoffice einseitig anordnen, es bedarf der Freiwilligkeit. Ebenso wurde Klarheit in Hinblick auf einige steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen geschaffen und sichergestellt, dass beispielsweise notwendige digitale Arbeitsmittel nicht als Sachbezug zu werten sind. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Außerdem sollen Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können - in Summe also bis zu 600 Euro.
„Erfreulich ist, dass weiterhin individuelle, dem eigenen Bedarf angepasste Vereinbarungen getroffen werden können“, führt der Landesrat an: „Die Neuregelung bringt Vorteile für beide Seiten.“
(VOL.AT)
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