Das Schöffengericht habe nicht mit Sicherheit feststellen können, dass der Beschuldigte die Tat ausgeführt hat, teilte der vorsitzende Richter mit.
Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Dem 63-Jährigen war vorgeworfen worden, gemeinsam mit zwei mittlerweile verstorbenen Komplizen im Juli 2010 einen Mann in dessen Waldviertler Wohnhaus überfallen und verletzt zu haben.
(APA)
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