Wie ein Keulenschlag hat die Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats den 61-jährigen Landwirt aus Fußach getroffen. So sehr, dass er sogar in ärztliche Behandlung musste.
Stein des Anstoßes: Alges Holzlagerplatz. Der 16 Meter lange Stapel liegt im Bereich des Uferschutzbereichs des Alten Lustenauer Kanals. Für die Mitarbeiter der Abteilung für Naturschutz und Landschaftspflege in der BH Bregenz ist der Holzlagerplatz jedoch ein Dorn im Auge. Und zwar um genau 1,20 Meter. Um so viel muss Alge seinen Holzlagerplatz verrücken. Die Tier- und Pflanzenwelt ist auf diesem Abschnitt weitgehend zurückgedrängt, heißt es im Gutachten der Behörde. Das Gelände war vorher ein Uferauwald mit Röhricht und Sträuchern. Zudem würden Manipulationen auf dem Lagerplatz für die Tierwelt zusätzlich einen Störfaktor durch Lärm und Bewegung darstellen. Gemeint sind Frösche und Vögel.
Alfred Alge kann die Einwände der Naturschützer so nicht akzeptieren, fühlt sich von den Behörden schikaniert. Was nützt es den Tieren und Pflanzen, wenn ich das Holzlager um 1,20 Meter verlege? Er überlegt jetzt den Gang zum Verwaltungsgerichtshof in Wien. Ich werde nichts wegräumen. Die Beamten können mit Baggern kommen und die Arbeit selbst erledigen.
Zeit bleibt so oder so nicht mehr viel übrig. Hieß es im vergangenen Oktober noch, der Landwirt habe bis 2011 Zeit, den Stapel Feuerholz abzutragen, hat ein Gutachter jetzt gefordert, das Holz müsse innerhalb von vier Monaten verschwinden. Im Allgemeininteresse, wie betont wird.
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