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Holzfigur erschlug Bub aus Wien: Prozess wurde vertagt

Ein neuer Verhandlungstermin stand vorerst nicht fest.
Ein neuer Verhandlungstermin stand vorerst nicht fest. ©APA (Sujet)
Im Sommer 2017 fiel auf einer Alm bei Villach eine Holzfigur auf einen fünfjährigen Buben aus Wien, das Kind verstarb. Drei angeklagte Personen bekannten sich am Donnerstag vor Gericht diesbezüglich nicht schuldig.
Bub aus Wien von Statue erschlagen

Nachdem vor zwei Jahren ein fünfjähriger Bub auf einer Alm bei Villach von einer Holzfigur erschlagen worden ist, haben sich am Donnerstag drei Männer am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Zwei von ihnen wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, einem fahrlässige Gemeingefährdung. Alle drei bekannten sich nicht schuldig, der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

80 Kilogramm schwere Figur traf Kind

Der Unfall hatte sich im August 2017 ereignet. Ein fünfjähriger Bub aus Wien war mit seiner Mutter und seinen Großeltern an einem Almmuseum auf der Gerlitzen vorbeigekommen. Dort war eine 1,60 Meter hohe und 80 Kilogramm schwere Holzfigur aufgestellt - laut Strafantrag nicht ausreichend gesichert. Die Figur fiel um und traf den Buben.

Was genau passiert ist, konnte nicht geklärt werden, weil seine Mutter und die Großeltern einige Meter vorausgegangen waren. Der Bub wurde schwer an Kopf und Brustkorb verletzt. Es gelang noch, ihn an Ort und Stelle zu reanimieren, er starb aber nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus.

Holzfigur war nicht ausreichend gesichert

Staatsanwältin Denise Ebner legte den drei Angeklagten verschiedene Dinge zur Last: Einerseits dem 53-jährigen Pächter einer Hütte neben dem Museum, dass er die Koboldfigur, die ursprünglich einen Standfuß gehabt hatte, unten abgeschnitten und den Kobold vor dem Museum aufgestellt habe.

Der ebenfalls 53-jährige Obmann der zuständigen Agrargemeinschaft, die Hütte und Museum verpachtet hatte, habe es unterlassen, die Figur zu sichern. Die beiden sind wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Dem dritten Angeklagten wird fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen. Dem 70-jährigen ehemaligen Obmann der Agrargemeinschaft soll die Figur gehört haben, er habe sie auch ohne Sicherungsmaßnahme aufgestellt belassen. Wie sich in der Verhandlung herauskristallisierte, war die Figur schon 2016 und wahrscheinlich auch 2015 vor dem Museum gestanden.

Alle drei Angeklagten bekannten sich nicht schuldig

Der Hüttenpächter verantwortete sich damit, dass nicht er es war, der die Figur vor dem Museum aufgestellt hatte, er wisse auch nicht, wer das getan hatte: "Ehrlich gesagt, die war mir immer ein Dorn im Auge. Ich habe gesagt, wir sollten sie bei einem Sonnwendfeuer verbrennen." Das habe er dann aber nicht gemacht, weil die Figur dem 70-Jährigen gehöre.

Bestandteil seines Pachtvertrages war auch, sich um die Außenanlage des Museums zu kümmern: "Der Aufwand dafür war mir aber zu groß im Vergleich dazu, was das gebracht hat." Nachdem er das dem - mittlerweile gestorbenen - "Almherren" der Agrargemeinschaft gesagt hatte, habe dieser ihm im Jahr 2016 mitgeteilt, dass ab sofort die ansässige Bergbahn das Museum gepachtet habe, er habe sich dann um nichts mehr kümmern brauchen: "Wir haben lediglich in der Früh das Museum auf- und am Abend wieder zugesperrt." Dabei habe er nie darauf geachtet, ob oder wie die Figur gesichert war.

In diesem Zusammenhang verlas Richterin Ute Lambauer ein anonymes Schreiben, dass es der Hüttenpächter gewesen sei, der die Figuren zurechtgeschnitten habe. Der Verfasser des Schreibens teilte außerdem mit, dass der Pächter ihn verjagt habe, als er ihn auf die gefährlich aufgestellte Figur aufmerksam gemacht habe. "Stimmt alles nicht", kommentierte das der 53-Jährige.

Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt

Als zweiter Angeklagter wurde der 70-Jährige einvernommen. Er hatte seine Tätigkeit als Obmann der Agrargemeinschaft zwei Monate vor dem Unfall vor dem Museum aufgegeben. Er bestritt, dass die Figur ihm gehören: "Ich habe sie vor 30 Jahren der Agrargemeinschaft geschenkt. Daraufhin wurde sie bei der Hütte mit dem Fuß in der Erde vergraben." Wer sie ausgegraben und bei dem Museum platziert hatte, könne er nicht sagen.

Rätselraten gab es auch über die verschiedenen Verträge: Einerseits war der Fünfjahresvertrag der Agrargemeinschaft mit dem Hüttenpächter 2014 ausgelaufen: "Wir haben das beide übersehen. Ich habe dann gedacht, der Vertrag verlängert sich automatisch um fünf Jahre", sagte der 70-Jährige. Andererseits gab es zur Verpachtung des Museums an die Bergbahn nur einen Eintrag im Protokoll einer Generalversammlung der Agrargemeinschaft, aber keinen endgültigen Vertrag.

Der dritte Angeklagte wurde am Donnerstag nicht mehr einvernommen, einen neuen Verhandlungstermin wird es wohl erst gegen Ende des Sommers geben.

(APA/Red)

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