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Wer zwischen 1993 und 2005 einen Kühl- oder Gefrierschrank gekauft hat, zahlte bereits beim Neukauf für die spätere Entsorgung. Dieses Vorgehen war jedoch nicht EU-konform.

Daher gehört das System auch seit August 2005 der Vergangenheit an. Allerdings hat bislang nur ein Viertel der betroffenen Käufer das Geld für das so genannte Kühlschrank-Pickerl zurückgefordert.

Nur 7,2 von 49 Mill. Euro

Bislang wurden vom zuständigen Umweltforum Haushalt (UFH) 7,2 Millionen Euro ausbezahlt, schildert Projektleiter Karl Tröstl. Von den österreichischen Konsumenten wurden insgesamt 49 Mill. Euro für Kühlschrank-Pickerl bezahlt, somit hat bislang nur ein Viertel aller Betroffenen die Rückforderung genutzt. Jedoch drängt die Zeit, auch wenn die Rückerstattungsfrist um zwei Monate bis Ende Mai verlängert worden ist.

342.000 Anträge sind bislang aus ganz Österreich beim Umweltforum Haushalt eingelangt, davon 1900 aus dem Bezirk Bludenz, 5000 aus den Bezirken Feldkirch und Dornbirn sowie 2000 aus dem Bezirk Bregenz. „Im Durchschnitt haben uns die Betroffenen 1,5 Pickerl pro Antrag geschickt”, so Tröstl. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem Betrag, der für das Pickerl ausgegeben wurde – zwischzen 7,27 und 55,96 Euro.

Wird das Geld nicht zurückgefordert, ist die Republik letztbegünstigt – aber erst in 30 Jahren. Bis dahin kann das Geld auch nach Fristablauf noch bei der Entsorgung direkt beantragt werden – siehe Factbox.

AK: Zinsen verlangen

„Fakt ist, dass dieses System von Anfang an zu kompliziert war”, kritisiert Dietmar Brunner vom AK-Konsumentenschutz. Mit der jetzigen Rückzahlung der in der Vergangenheit zu viel bezahlten Entsorgungsgebühren sei es nicht getan. Die AK rät den Konsumenten, beim Ausfüllen der Formulare händisch anzumerken, dass man auch die gesetzlichen Vergütungszinsen beantragt.

Wer sein Kühlschrank-Pickerl beispielsweise 1993 um 55,96 Euro erstanden hat, dem stünden heute nach dem gesetzlichen Vergütungszinssatz von 4 Prozent etwa 40 Euro Zinsen zu, so die AK.

Rechtsstreit

Das Umweltforum zahlt allerdings keine Zinsen aus. „Von den Zinsen haben wir das System betrieben, Gehälter bezahlt”, kontert Projektleiter Tröstl. Die Arbeiterkammer will es deshalb auf eine Musterklage ankommen lassen. „Jetzt geht es darum, die Ansprüche zu sichern”, so Brunner.

Seit August 2005 können alte Kühlgeräte kostenlos beim Bauhof – oder unter gewissen Umständen beim Elektrohandel – entsorgt werden.

Hotline

Wer weitere Informationen wünscht, kann die Hotline des Umweltforum Haushalt kontaktieren, Tel. 0810/144 166. (Mo-Fr 7-20 Uhr, Regionaltarif).

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