AA

Höhere Strafe nach sexuellem Missbrauch

Ein höheres Strafausmaß hat einem 33-jährigen Vorarlberger seine Berufung am Oberlandesgericht Innsbruck gebracht, nachdem er wegen sexuellem Mißbrauch verurteilt worden war.

Er muss nun 24 Monate, davon vier unbedingt, verbüßen, lautete das Urteil.

Das Opfer sei bei dem Vorfall in einen „zarten Alter” gewesen. Zudem sei es „nicht ganz einsichtig”, dass der Angeklagte erst elf Tage vor der Verhandlung eine Therapie begonnen habe, erklärte Richter Peter Tischler den Urteilsspruch. Er bezeichnete den Vorfall als „massiven Eingriff”.

Sein Verteidiger führte mehrere Milderungsgründe für die Tat an. Unter anderem habe sein Mandant nie versucht, die Tat abzuschwächen. Die Handlung habe sich bereits im Sommer 2001 zugetragen und liege damit „schon längere Zeit zurück”. Der 33-Jährige habe generell ein Problem mit Frauen, denen gegenüber er sehr schüchtern sei. Auch sei der Beschuldigte von seiner Kindheit geprägt, da sein Vater sich öfters an seiner Schwester vergangen haben soll. Das Opfer habe „keine Folgen” durch den Vorfall erlitten, meinte der Verteidiger.

Diese Aussage ließ Oberstaatsanwalt Gottfried Klotz nicht gelten. Es könne nicht gesagt werden, dass das Mädchen keinen Schaden durch die sexuellen Übergriffe erlitten habe. Auch die Tatsache, dass der Angeklagte erst zwei Jahre später mit der Therapie begonnen habe, sah Klotz als erschwerend an.

Der 33-jährige Fahrlehrer aus Bludenz wurde im September des Vorjahres am Landesgericht Feldkirch verurteilt. Ihm wurde angelastet, im Spätsommer 2001 seine Nichte sexuell missbraucht zu haben. Zudem habe er sich vor dem Kind, dass er damals unter Aufsicht hatte, sexuell befriedigt. Er habe sich laut Anklageschrift auch des „Vergehens der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren” schuldig gemacht. Für Berufungen in Vorarlberg ist das Oberlandesgericht Innsbruck zuständig.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Höhere Strafe nach sexuellem Missbrauch