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Hoher Beamter schwer belastet

Beschuldigter soll sich als Erzieher am Jagdberg an Schutzbefohlenen vergangen haben.
Beschuldigter soll sich als Erzieher am Jagdberg an Schutzbefohlenen vergangen haben. ©VN
Bregenz - Im Dienstrechtsverfahren gegen einen hohen Landesbeamten wegen Kindesmissbrauch tauchen immer neue Anschuldigungen und Betroffene auf. Der Beamte soll sich als Erzieher am Jagdberg schuldig gemacht haben. Erwin Bahl, Ex-Bürgermeister von Schruns, leitet das Verfahren.

Das Verfahren vor der Dienststrafk ammer des Landes leitet der Feldkircher Bezirkshauptmann Berndt Salomon (59). Der ehemalige Schrunser Bürgermeister und Jurist Erwin Bahl (46), der seit 2010 in der Finanzabteilung des Landes arbeitet, klaubt als Untersuchungsführer die Fakten zusammen. Und er traut dabei seinen Ohren nicht. Es geht um einen hohen Landesbeamten nahe der Pension, der sich in früheren Jahren als Erzieher am Jagdberg an Schutzbefohlenen vergangen haben soll. Ein kniffliger Fall. Beschuldigt haben ihn zwei Brüder. Einer zog seine Vorwürfe dann zurück. Er wurde wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung verurteilt. Der andere blieb dabei. Das alles roch nach einer dünnen Suppe. Weil sich die behaupteten Übergriff e in den 1970er-Jahren zugetragen haben sollen, stellte die Staatsanwaltschaft die Causa zur Jahreswende wegen Verjährung ein. Aber das Dienstrecht kennt keine Verjährung bei so schweren Vorwürfen. Also wurde der Beamte im November 2011 vom Dienst suspendiert. Seither erhält er nur mehr zwei Drittel seines Gehalts und wartet auf die Verhandlung. Aber die Vorerhebungen ziehen sich. Laut Salomon wurden unzählige Einvernahmen durchgeführt, „immer tauchen neue Fakten auf“. Mehr sagt er nicht. Dafür wird Erwin Bahl präziser.

„In Tränen ausgebrochen“

Der musste zur Einvernahme von Zeugen u. a. nach Kärnten und Wien reisen. „Manche sind in speziellen Einrichtungen untergebracht.“ Er habe ihnen nicht zumuten können, nach Vorarlberg anzureisen. Heißt das nun, dass abseits der bekannten Anschuldigungen neue dazugekommen sind? „Ja“, sagt Bahl, „neue, massive Anschuldigungen“ erzählen von mehr Betroffenen und Vorkommnissen „zwischen 1975 und 1989“. Und die Anzahl wächst. „Da war lange die Decke drüber, die lüftet sich nun langsam.“ Leicht ist das nicht. Bahl erzählt von Befragten, die „in Tränen ausbrachen“, die heute noch „fi x und fertig sind“. Er hält die neuerlichen Beschuldigungen also nicht für in Bausch und Bogen erfunden? Nein, sagt Bahl und attestiert den Zeugen durchwegs Glaubwürdigkeit. Bahl hat nicht nur ehemalige Zöglinge des Landeserziehungsheims Jagdberg befragt, sondern auch mit Kolleginnen und Kollegen des beschuldigten Landesbeamten geredet. „Diese früheren Erzieher haben ein sehr strenges, stringentes Machtsystem beschrieben.“ Dieser Tage macht Bahl sich daran, den Abschlussbericht seiner Vorerhebungen aufzusetzen. „Noch fehlt mir der eine oder andere Belastungszeuge.“ Auch eine eingehende Anhörung des beschuldigten Beamten steht noch aus. Bahl will erst penibel alle Vorwürfe und Fakten zusammentragen und das Verfahren vor der Dienststrafk ammer nicht vorzeitig beenden. „Es wäre nicht gerecht, wenn der Beschuldigte freigesprochen würde, weil wir es eilig hatten.“

Pensionsantritt wäre egal

Der Personalchef des Landes, Markus Vögel (42) ist zwar nie unglücklich, „wenn Dinge abgeschlossen werden“. Aber „hier muss aufgrund der ernsten Anschuldigungen gewissenhaft geprüft werden“. Wenn der beschuldigte Beamte im Oktober von seinem frühestmöglichen Pensionstermin Gebrauch macht, ändert das nach Auskunft Vögels gar nichts. „Wenn ein Beamter in Pension geht, bleibt sein Dienstverhältnis aufrecht.“ Sollte der Beschuldigte also vor Abschluss des Verfahrens in Pension gehen, behält das Land vorläufi g ein Drittel seiner Pensionsbezüge ein. Sollten sich die Vorwürfe als haltlos erweisen, wird ihm alles zurückbezahlt. Im schlimmsten Fall droht ihm der vollständige Verlust der Ruhebezüge.

Taten alle verjährt

Die neu aufgetauchten Vorwürfe waren dem Untersuchungsführer Bahl zufolge allesamt „der Staatsanwaltschaft nicht bekannt“. Dennoch glaubt Bahl nicht, dass der Staatsanwalt erneut tätig werden wird, wenngleich die Schwere der Anschuldigungen „Strafen zwischen zehn und 20 Jahren Freiheitsentzug zur Folge hätten“. Auch, wenn sich alles als wahr erweist, wären die Taten verjährt.

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