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Hohe Asyl-Anerkennungsrate in Österreich 2015

Gratwanderung zwischen Menschlichkeit und Gesetz
Gratwanderung zwischen Menschlichkeit und Gesetz
Die Chancen, in Österreich Asyl zu erhalten, waren im Vorjahr groß. Schon in der ersten Instanz wurden von den mehr als 36.000 entschiedenen Anträgen knapp 14.000 positiv bewertet. Dazu wurde noch rund 2.200 Personen subsidiärer Schutz gewährt, geht aus der Jahresbilanz des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl hervor, die am Dienstag präsentiert wurde.


Freilich wurde die erstinstanzliche Behörde vom Flüchtlingsstrom, der gesamt 90.000 Anträge mit sich brachte, auch gehörig unter Druck gesetzt. Der Leiter des Bundesamts, Wolfgang Taucher, fasste das Dilemma bei einem Pressegespräch derart zusammen: “Wir haben mit einem Drittel mehr Personal doppelt so viele Entscheidungen getroffen, allerdings gab es drei Mal so viele Anträge.”

Damit ist auch mittlerweile ein gehöriger Rückstau von zu bearbeitenden Anträgen entstanden. Laut Taucher sind es 60.000 Fälle, wobei 55 Prozent des Rucksacks in den Monaten August bis Dezember entstanden seien. Abhilfe könnten jene rund 500 Mitarbeiter bringen, die im Laufe des Jahres zusätzlich ins Bundesamt kommen sollen. Damit läge man Ende 2016 bei etwa 1.400 Mitarbeitern.

Auf den Ausgang des Verfahrens in erster Instanz hat ein Flüchtling derzeit im Schnitt 6,3 Monate zu warten. Sollten sich die Prognosen von 100.000 bis 120.000 Asylwerbern im heurigen Jahr bestätigen, werde man diesen Wert aber wohl nicht einhalten können, fürchtet Taucher. Ohnehin gibt es etliche Fälle, wo das Verfahren länger dauert. Denn bei Anträgen von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten oder “Dublin”-Fällen, bei denen ein anderer Staat zuständig ist, werden beschleunigte Verfahren durchgeführt, was den Schnitt nach unten drückt.

Besonderes Augenmerk will das Bundesamt laut Taucher 2016 auf Flüchtlinge aus Afghanistan legen, die im Vorjahr die stärkste Flüchtlingsgruppe waren. Dabei war die Anerkennungsrate relativ hoch. Rund ein Drittel erhielt Asyl, ein weiteres Drittel subsidiären Schutz und ein Drittel in der ersten Instanz einen ablehnenden Bescheid.

Dieser bedeutet freilich noch immer nicht, dass der Flüchtling das Land verlassen muss. Denn die 8.365 Ausreisen des Jahres 2015 sind zwar laut Taucher ein Höchstwert, nehmen sich aber angesichts der Gesamt-Antragszahlen noch immer gering aus. Knapp 5.100 der Ausreisen erfolgten freiwillig, der Rest zwangsweise. Insgesamt wurden 32 Charter-Rückführungen vorgenommen, die in acht Destinationen gingen, unter anderem in den Kosovo, nach Serbien und in den Irak.

Schwierigkeiten mit der Rücknahme abgelehnter Flüchtlinge gibt es freilich auch und das bei diversen Herkunftsstaaten. Dabei treten teilweise auch kurios anmutende Probleme auf. So dürfte Österreich laut Taucher mit Marokko und Algerien keine Rückführungsabkommen abschließen, weil die Ausarbeitung solch eines Pakts bereits seit langem der EU zugewiesen ist.

Kaum Gefahr, das Land wieder verlassen zu müssen, haben Syrer. Ihre Anerkennungsquote lag im Vorjahr in der ersten Instanz bei über 90 Prozent.

Fad würde den Beamten des Asylamts auch nicht werden, gäbe es kein Asylverfahren zu behandeln. Denn 2015 wurden auch fast 43.800 Fremdenrechtsentscheidungen getroffen, der größte Teil Dokumentenverfahren für Fremden- und Konventionsreisepässe.

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