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Hoffnung für Opfer von Gewaltverbrechen

Schwarzach - Wenn Verbrecher hinter Gitter landen, schauen Geschädigte oft durch die Finger – die Opfer­einrichtung "Weißer Ring" hilft.

Am kommenden Freitag muss sich ein 27-jähriger Rumäne wegen Mordversuch und versuchten schweren Raubes vor dem Feldkircher Schwurgericht verantworten. Dass er in der Avanti-Tankstelle in Lustenau aus nächster Nähe auf einen 30-jährigen völlig Unschuldigen gefeuert hat, gab der Angeklagte bislang zu. Das schwerverletzte Opfer sitzt auch sechs Monate nach dem Vorfall im Rollstuhl. Luft- und Speiseröhre wurden verletzt, innere Organe schwer in Mitleidenschaft gezogen, die unteren Gliedmaßen sind von einer motorischen Querschnittlähmung betroffen. Im Falle eines Schuldspruchs wird der Schütze auch Schadenersatzzahlungen leisten müssen. Doch was hat das Opfer von diesem Zuspruch?

Bittere Realität

30 Jahre lang kann ein sogenannter „Privatbeteiligter“ mit dem Gerichtsurteil versuchen, sein Geld vom Täter zu bekommen. Doch Verbrecher sind selten vermögend. Somit ist der Exekutionstitel oft nicht einmal das Papier wert, auf dem er geschrieben steht. Nur ein kleiner Bruchteil der Opfer erhält vom Täter jemals eine finanzielle Wiedergutmachung. Die österreichweite Opferschutzeinrichtung „Weißer Ring“ kennt die Problematik. Im vergangenen Jahr wandten sich 21.700 Opfer an die Gesellschaft. In Vorarlberg ist die Organisation allerdings kaum bekannt. Das ist schade, denn über sie könnten Opfer unbürokratisch doch noch zu einem Teilschadenersatz kommen. Die finanziellen Mittel des Fonds sind allerdings beschränkt, deshalb sind die Leistungen von Einkommen und Vermögen des Opfers abhängig.

Letzte Chance

Menschen, die durch Verbrechen aus der Bahn geworfen werden, können sich mit Verdienstentgang, Therapiekosten, Pflegegeld, Kosten für berufliche Rehabilitation und einigen anderen Aufwendungen an den Weißen Ring wenden. Auch zinslose Darlehen werden gewährt. Rechtsgrundlage für diese Sozialentschädigungen ist das Verbrechensopfergesetz (VOG). „Seit Juni 2009 wird Opfern einkommenunabhängig auch pauschal Schmerzengeld geleistet. Bei schweren Körperverletzungen beträgt dies 1000 Euro. Bei schweren Dauerfolgen gebührt ein Betrag von 5000 Euro“, so Rechtsanwalt Stefan Denifl. Er ist seit Jahren ehrenamtliches Mitglied des Weißen Rings. „Bislang wird das Angebot der Hilfseinrichtung in Vorarlberg wenig in Anspruch genommen“, bestätigt Denifl. „Wir müssen versuchen, Betroffene noch besser zu erreichen“, so der Anwalt. Die österreichweiten Unterstützungsleistungen im vergangenen Jahr betrugen immerhin über 900.000 Euro. Polizisten, Psychologen und Juristen engagieren sich ehrenamtlich ebenso für Verbrechensopfer wie Therapeuten und Sozialarbeiter. (VN)

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