Auf 20.000 Euro schätzt Anwalt Günter Flatz den bisherigen finanziellen Aufwand seiner sechs Klienten für die möglicherweise rasche Rückerstattung des ihnen gestohlenen Erbes aus dem Nachlass des Ernst R. aus Dornbirn. Es könnte allerdings noch einiges mehr werden, fügt der Feldkircher Anwalt an und kann sich dabei einen Seitenhieb auf seinen Berufskollegen Martin Mennel, dem Anwalt von Peter H., nicht verkneifen. Klar ist: Sollte sich der Anwalt eines Beschuldigten querstellen, wird das Verfahren in die Länge gezogen. Und dann wird alles natürlich noch viel teurer. Passiere das nicht, könne eine Rückabwicklung zügig erfolgen. Vielleicht noch vor Weihnachten.
Erbschaftsklage
Für die Geschädigten des R.-Testaments, dessen Gesamtwert in die Millionen geht, sind das hoffnungsvolle Neuigkeiten. Nicht so gut dürften allerdings ihre Chancen sein, die Unkosten rasch ersetzt zu bekommen. Zwar muss der Unterlegene des Verfahrens für diese aufkommen doch das ist Theorie. Denn ob Peter H. nach Verlust seiner betrügerisch erlangten Erbschaften noch Geld zur Rückerstattung erstandener Unkosten der Geschädigten hat, ist mehr als fraglich.
Auch Amtshaftungen durch die Republik sind zwar Optionen, aber sehr komplexe Vorgänge, die sehr lange dauern können. Trotzdem ist eine Erbschaftsklage die einzige Möglichkeit, in absehbarer Zeit das Vermögen zurückzubekommen, so Flatz. Bereits in drei Wochen könnte die nächste Verhandlungsrunde über die Bühne gehen, vier bis sechs weitere Wochen später, nach Einschätzung von Flatz, ein Urteil erfolgen. Keinen konkreten Zeitrahmen für eine Entschädigung erhielten andere Opfer von Testamentsfälschungen aber dafür immerhin einen Brief aus dem Justizministerium. So durfte sich Rosmarie Riedmann, Geschädigte der gefälschten Testamente nach Anna Isele und Willi Mutschler über eine juristische Aufklärung zur gesetzlich vorgesehenen Vorgangsweise in den gegenständlichen Betrugsfällen freuen. Eine Antwort auf unsere Fragen erhielten wir dennoch nicht, kommentiert deren Gatte Gernot das Schreiben aus Wien.
Rosmarie Riedmann hatte vor drei Wochen (die VN berichteten) in einem Brief an die Ministerin konkrete Maßnahmen für eine rasche Rückabwicklung von Vermögen an die rechtmäßigen Erben gefordert.
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