Hofburg-Wahl: Schon über 10.000 Wahlkarten ausgestellt

Ebenfalls bis zum 20. Mai kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Sofern die Person nicht amtsbekannt ist, muss die Identität nachgewiesen werden.
Die Stimmabgabe per Wahlkarte ist ab dem 03. Mai 2016 möglich. Wie die Landeswahlbehörde informiert, weisen Wahlkarten für den zweiten Wahlgang, die vor diesem Termin bei der Bezirkswahlbehörde einlangen einen Nichtigkeitsgrund auf und werden nicht in die Auswertung miteinbezogen.
Von den bis Dienstag, 26. April 2016, ausgegebenen 10.289 Wahlkarten für die Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten wurden 2.601 Karten an wahlberechtigte Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher versand.
(red)
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