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Hörbranzer Trafikraub: Es bleibt bei drei Jahren Haft

Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte Ersturteil
Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte Ersturteil ©VOL.AT/Eckert
Innsbruck/Feldkirch - Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte Ersturteil aus Feldkirch, die jungen Räuber müssen Strafe akzeptieren.
"Moped-Räuber" von Polizei festgenommen
Drei Jahre Haft für schweren Raub

Von Christiane Eckert (VOL.AT)

Im Mai suchten zwei Räuber am hellichten Tag in Hörbranz mitten im Ortszentrum eine Trafik heim. Zwei ortsbekannte Burschen, 18 und 20 Jahre alt wollten zu schnellem Geld kommen. Die Tat war jedoch so dilettantisch durchgeführt, dass die beiden bald überführt wurden.

Im August wurde ihnen der Prozess wegen schweren Raubes gemacht. Die beiden Burschen, zum ersten Mal im Gefängnis, machten vor Gericht einen kindlichen Eindruck. „Das Unrechtsbewusstsein während der U-Haft ist gewachsen, das kann ich Ihnen versichern“, plädierte Verteidigerin Olivia Lerch für eine milde Strafe.

Bewaffneter Raub

Auch wenn es sich bei der Waffe „nur“ um eine Schreckschusspistole handelte, gilt die Tat als bewaffneter und somit als „schwerer Raub“. Das Opfer weiß nicht, um was für eine Waffe es sich handelt und fürchtet sich dementsprechend. Einer der Jugendlichen hatte sich noch vier Stunden vor der Tat auf seinem Handy zum Thema „Bewaffneter Raub“ über die Strafhöhe schlau gemacht. Das Oberlandesgericht befand heute in zweiter Instanz, dass drei Jahre Haft angemessen sind, somit bleibt es für beide Burschen dabei, drei Jahre Haft. Während der eine sein Urteil der ersten Instanz sofort akzeptierte, hatte der zweite Angeklagte auf eine niedrigere Strafe in zweiter Instanz gehofft. Über eine bedingte Entlassung kann man allenfalls nach der Hälfte der Strafdauer diskutieren. Die nächste Chance gibt es bei zwei Dritteln der Strafe.

(VOL.AT/ec)

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