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Höhere Parteienförderung doch nicht nachgezahlt

Die höhere Parteienförderung wird nun doch nicht für das gesamte Jahr 2012 nachgezahlt. Im Kanzleramt sprach man am Donnerstag von einem "Irrtum". Staatssekretär Ostermayer hielt fest, es sei stets "klarer politischer Wille" gewesen, dass die Erhöhung mit 1. Juli 2012 wirksam wird. Zuvor war die Parteienförderung für das Jahr 2013 mit 43 Mio. Euro fast dreimal höher als heuer budgetiert gewesen.


Der Fehler sei “leider bei der Budgeterstellung passiert”, so Ostermayer. Die dem zugrunde liegende Auslegung des Gesetzes im Bundeskanzleramt – wonach eben die Förderungsdifferenz ab 1. Jänner 2012 auszuzahlen ist – wird man so nicht mehr hören: “In der Formulierung kann man tatsächlich beide Varianten sehen”, so Ostermayer. Doch nach Gesprächen mit den zuständigen Beamten sei nun sichergestellt, dass das “das jetzt auch entsprechend restriktiv interpretiert wird”, und zwar im Sinne des “politischen Willens”.

43 Mio. Euro waren im Budgetvoranschlag des Kanzleramts für die Parteienförderung vorgesehen. Das wären 27,7 Mio. Euro mehr gewesen, als heuer ausgezahlt wurden. Die Streichung der bisher nach Nationalratswahlen ausgezahlten Wahlkampfkostenrückerstattung (zuletzt 14 Mio. Euro) wäre somit mehr als kompensiert worden. Nach den Neuberechnungen macht der Förderbetrag nun 36 Mio. Euro aus.

Das Kanzleramt begründete zuerst die rückwirkende Erhöhung damit, dass das Gesetz “eindeutig” eine Auszahlung der höheren Fördersumme schon für das gesamte Jahr 2012 vorsehe. Entscheidend wäre demnach nicht das Datum des Inkrafttretens des neuen Parteienförderungsgesetzes mit 1. Juli, sondern die danach im Gesetz folgende Übergangsbestimmung. Nachdem SPÖ, ÖVP und Grüne das Gesetz anders als das Bundeskanzleramt interpretierten, sprach man auch dort von einem “Irrtum”.

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