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Hochzeit wegen Coronakrise abgesagt: AK warnt vor hohen Stornogebühren

Die AK warnt vor hohen Stornogebühren, die oftmals nicht gerechtfertigt sind.
Die AK warnt vor hohen Stornogebühren, die oftmals nicht gerechtfertigt sind. ©pixabay.com (Sujet)
Aktuell müssen viele Hochzeiten storniert oder verschoben werden. Oftmals werden hohe Stornogebühren verrechnet, obwohl laut AK oftmals das Recht auf kostenlose Stornierungen besteht. Die Konsumentenschützer raten zu individuellen Lösungen.

Hochzeiten werden meist Monate oder gar Jahre im Voraus geplant - und heuer wegen des Coronavirus oft storniert oder verschoben. Viele Dienstleister verlangen hohe Stornogebühren von den Paaren, die laut den Konsumentenschützern der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich oft nicht gerechtfertigt sind, wie die Interessenvertretung in einer Presseaussendung mitteilte.

Keine großen Feiern bis Ende Juni möglich

Vorläufig bis Ende Juni können keine großen Feiern stattfinden. Darum stornieren die zukünftigen Eheleute Buchungen in Gaststätten, bei Caterings, Bands, Fotografen und Friseuren. Diese verlangen oft hohe Gebühren dafür, wie die AK-Experten aus Beratungsgesprächen erfuhren. Sie vertreten die Rechtsansicht, dass höhere Gewalt die Leistung der Unternehmer bei behördlich untersagten größeren Feiern verhindert und deshalb keine Stornogebühren verlangt werden dürfen.

Findet die Feier statt, aber nur in kleinerem Rahmen als geplant, und können sich Unternehmen und Brautpaare nicht über den zu zahlenden Betrag einigen, werden wohl Gerichte im Nachhinein klären müssen, ob und welche Kosten anfallen. Können Trauung und Feier wie vorgesehen über die Bühne gehen und sind die Unternehmen zur vertraglich vereinbarten Leistung bereit, so kann nicht kostenlos storniert werden.

AK rät zu schnellen, schriftlichen Lösungen

Viele Paare seien unsicher, ob sie in den kommenden Monaten ihre Vermählung wie geplant feiern wollen. Die AK rät, sich rasch mit sämtlichen beauftragten Dienstleistern in Verbindung zu setzen und individuelle Lösungen zu vereinbaren - aus Beweisgründen am besten schriftlich, grundsätzlich auch per E-Mail. In einigen Fällen seien etwa von Gaststätten höhere Anzahlungen verlangt worden. Dabei sei zu bedenken, dass das Geld - großteils - verloren ist, wenn der Vertragspartner im Falle einer Insolvenz nicht mehr leistungs- oder zahlungsfähig sei.

(APA/Red)

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