Die Mitgliedsstaaten sollen bis 2015 die am stärksten gefährdeten Einzugsgebiete ermitteln und Karten und Pläne für ein Hochwasserrisikomanagement erstellen. Damit hat die EU viele Elemente des Hochwasserschutzes übernommen, die in Vorarlberg und in Österreich bereits seit Jahren selbstverständlich sind, informiert Wasserlandesrat Dieter Egger.
Die Umsetzung soll in drei Phasen bis 2015 erfolgen. Sie beginnt mit einer vorausschauenden Bewertung des Hochwasserrisikos, gefolgt von der Erstellung von Hochwassergefahr- und Hochwasserrisikokarten und schließt in der dritten Phase mit der Ausarbeitung der Pläne für das Hochwassermanagement, erläutert Landesrat Egger.
Die Bedrohung durch Hochwässer und der Handlungsbedarf wurden von der EU erkannt, so Egger. Seit 1998 gab es in Europa hochwasserbedingt rund 700 Todesfälle und wirtschaftliche Verluste in der Höhe von mindestens 25 Milliarden Euro. Mit ihrer Richtlinie gibt die EU nun einen Rahmen für den Hochwasserschutz vor, um den Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des kulturellen Erbes und wirtschaftlicher Tätigkeiten über nationale Grenzen hinweg zu garantieren. Sie geht dabei von zunehmendem Umfang und zunehmender Häufigkeit der Hochwässer aus.
Die Hochwasserschutzrichtlinie baut auf der im Jahr 2000 beschlossenen Wasserrahmenrichtlinie auf. Die gemeinsame Betrachtung von Gewässerschutz und Hochwasserschutz sind bereits seit Jahren eine wichtige Zielsetzung der Vorarlberger Wasserwirtschaft. Dieser Grundsatz liegt den Gewässerbetreuungskonzepten, die für die Dornbirnerach, die Bregenzerach und die Ill erstellt wurden bzw. aktuell erstellt werden, zugrunde. Damit wird der von der EU neu definierte Standard bei uns in Vorarlberg bereits angewandt, so Wasserlandesrat Egger abschließend.
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