Bekanntlich haben die Marktgemeinde Wolfurt, die Stadt Dornbirn und die Naturschutzanwaltschaft gegen die positive naturschutzrechtliche Bewilligung der Vorarl berger Landesregierung beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingereicht und um „aufschiebende Wirkung“ ersucht. Dieser haben die Höchstrichter in Wien stattgegeben. Es gebe keine „zwingenden öffentlichen Interessen“.
Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber dazu gestern: „Die Entscheidung war zu erwarten und korrekt. Es besteht keine Gefahr in Verzug.“ Für Straßenbaureferent Landesstatthalter Dieter Egger hat der Spruch des Gerichtshofs null Relevanz. Währenddessen wird in der Straßenplanung bereits heftig über andere Trassen nachgedacht.
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