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Hobbyangler vor Gericht: 40 Stunden gemeinnützige Leistungen

Feldkirch - Weil er vergessen hatte eine Fischerkarte zu besorgen, muss ein 34-jähriger Hobbyfischer 40 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen.

Zum einen fischte der Unterländer ohne Fischerkarte. Doch der 34-jährige hatte 18 Jahre eine Jahreskarte und an jenem Tag einfach vergessen, für den spontanen Ausflug an den See eine zu besorgen. Er kaufte die Karte im Nachhinein. Da der Kauf zurück wirkte und die Behörden erst im Nachhinein von der Verwaltungsübertretung erfuhren, liegt tätige Reue vor. Die macht den Mann straffrei. Selbst der Fischereiberechtigte des Gebietes in Bregenz war damals damit einverstanden, so hatte das Gericht in diesem Punkt kein Problem mit einem Freispruch.

Lebendköder oder nicht

Der zweite Punkt betrifft den Vorwurf, der Mann hätte junge Lebendköder, Weißfische, auf den Angelhaken gespießt, um Barsche zu angeln. „Das stimmt nicht, ich habe sie zuerst getötet“, sagt er vor Gericht. Der Zeuge, der das Gegenteil behauptet, erscheint nicht. So kommt Richter und Angeklagter zu der Lösung, dass gemeinnützige Leistungen ausreichend Strafe sind. 40 Stunden, dann ist die Sache vom Tisch. Alle sind einverstanden, damit ist die Sache erledigt.

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