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Hitler-Schnaps verkauft - Keine Anklage gegen Vorarlberger

Schnaps und Wein mit Hakenkreuzen und Hitler-Bild auf den Flaschen.
Schnaps und Wein mit Hakenkreuzen und Hitler-Bild auf den Flaschen. ©Screenshot
Feldkirch - Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das Verfahren gegen einen Vorarlberger Verkäufer von Hitler-Schnaps und -Wein eingestellt.
Hitler-Schnaps mit Hakenkreuzen

Es sei nicht nachweisbar, dass der Beschuldigte sich im nationalsozialistischen Sinne betätigt habe, erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch am Donnerstag auf APA-Anfrage. Der Mann habe entsprechende Produkte im Internet entdeckt und lediglich geglaubt, eine gute Geschäftsidee gefunden zu haben, so Rusch. Ein nationalsozialistischer Hintergrund habe nicht bestanden.

Der Vorarlberger hatte Spirituosen mit Etiketten angeboten, auf denen Bilder Adolf Hitlers und Hakenkreuze abgebildet waren. Beworben hatte der Mann seine Ware als “Nostalgische Flaschen von ehemals geschichtlichen Größen”. Er habe den Verkauf der Flaschen mit Hitler-Etiketten gleich zu Beginn der Ermittlungen eingestellt, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.

Harald Walser (G) übt scharfe Kritik an der Entscheidung

Der Nationalratsabgeordnete Harald Walser (G) hat am Donnerstag die Einstellung des Verfahrens gegen den Vorarlberger Verkäufer von Hitler-Schnaps kritisiert und eine Anfrage an Justizministerin Beatrix Karl (V) angekündigt. Es gebe viele Indizien, dass der Mann sich sehr wohl im nationalsozialistischen Sinne betätigt habe, erklärte Walser in einer Aussendung.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch war bei ihren Ermittlungen zum Schluss gekommen, dass es keinen nationalsozialistischen Hintergrund gebe. Dem hielt Walser unter anderem entgegen, dass der Mann offen die Hakenkreuzfahne verwendet und auf seine Kontakte “zum stramm rechten Kopp-Verlag” verwiesen habe. “Was braucht es denn noch, um in Österreich wegen Wiederbetätigung angeklagt zu werden?”, fragte der Abgeordnete.

Walser selbst sah durch den Verkauf von Hitler-Schnaps und -Wein möglicherweise zumindest zwei Verwaltungsstrafbestände erfüllt. Dabei bezog er sich auf die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedankengut und auf das Abzeichengesetz. Der Verkauf von Hitler-Schnaps und -Wein durch einen Vorarlberger war im vergangenen Dezember von den Grünen publik gemacht worden.

(APA)

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