Beinahe zwei Jahre wurde im Frastanzer Mordfall, bei dem eine schwangere Frau getötet und danach Feuer gelegt wurde, ermittelt und schließlich angeklagt. Dass es so lange dauerte, hat seine Gründe. Ein Beweisverfahren muss gut vorbereitet werden. Vor allem bei Verbrechen warten die Verdächtigen in aller Regel in U-Haft auf ihren Prozess. Wie lange diese dauern kann, normiert die Strafprozessordnung. Verständlicherweise ist die U-Haft bei kleineren Delikten mit kürzerer Dauer, beispielsweise sechs Monaten, begrenzt. Bei komplexen, schweren Delikten gibt es die Zweijahresgrenze. Bei der Frastanzer Causa näherte man sich bereits dieser Frist.
Frist wird hinfällig
Ist die Anklage einmal eingebracht, sind alle Fristen hinfällig und der Straftäter muss sich gedulden, bis die Hauptverhandlung angesetzt wird. Dass die U-Haft begrenzenden Fristen überschritten werden, ist in der Praxis höchst selten. Wird jemand allerdings zu Unrecht in U-Haft gehalten und der Angeklagte später frei gesprochen, steht dem Menschen – unter gewissen Voraussetzungen – nach dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz ein Entgelt für die zu Unrecht verbüßte Haft zu.
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