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Hilft Bregenzer Bank bei Steuerhinterziehung?

Bregenz - Laut Recherchen zweier Redakteure des ZDF-Nachrichtenmagazins "Frontal21" sind offenbar auch österreichische Banken behilflich, Geld am Fiskus vorbei nach Liechtenstein zu schleusen. FMA untersucht

Für die am Dienstag ausgestrahlte, mit versteckter Kamera gefilmte Dokumentation gelang es den beiden Journalisten, fiktive 800.000 Euro am deutschen Finanzamt vorbei nach Liechtenstein zu transferieren. Dabei halfen – so der TV-Bericht – offenbar die Volksbank Vorarlberg in Bregenz und Treuhänder in Liechtenstein. Die Volksbank Vorarlberg sprach in einer der APA übermittelten Stellungnahme heute, Mittwoch, von einer verkürzten Wiedergabe des dargestellten Falls und wollte sich rechtliche Schritte vorbehalten, denkt also an Klagen. Eingeräumt wurde ein Beratungsfehler.

Mit versteckter Kamera und falscher Identität gelang es den Redakteuren, von dem in der Volksbank Vorarlberg Bregenz anwesenden Finanzberater des Liechtensteiner Tochterunternehmens “Juricon Treuhand” einen Stiftungsvertrag vorgelegt zu bekommen. Unter Verweis auf das österreichische Bankgeheimnis wurde den Anlegern erklärt, dass das Geld in Österreich eingezahlt werden könne und dann diskret nach Liechtenstein überwiesen werde, so der Beitrag. “Ganz diskret und für den deutschen Fiskus unerreichbar”, hieß es in dem TV-Bericht, der auf der ZDF-Homepage einzusehen ist.

Dem Bericht zufolge zeigte sich der deutsche Steuerfahnder Reinhard Kilmer entsetzt über die “Dreistigkeit, mit der in Liechtenstein an dubiosen Geldanlagen mitverdient wird.” Nach Ansicht Kilmers spielen auch Österreich und das österreichische Bankgeheimnis eine Rolle im System der Geldwäsche und Steuerhinterziehung.

Österreich versuche offenbar “eine Art Vorposten von Liechtenstein” zu sein, so der Steuerfahnder in der Dokumentation, “weil Liechtenstein eben in Sachen Rechtshilfe, in Sachen Anonymität total alle Schotten dicht gemacht hat”.

Die Volksbank Vorarlberg erklärte in einer Stellungnahme, es gebe “klare Richtlinien, an die wir uns halten – auch in diesem Fall”. Man weise vor Vertragsabschluss immer auf die Steuerpflicht des Kunden hin und habe die Sorgfaltspflicht eingehalten.

“Wir geben zu, dass in diesem Fall nicht schon während des Beratungsgesprächs ausdrücklich auf die Steuerpflicht hingewiesen wurde”, hieß es.

Als Konsequenz müsse ab sofort jeder Kunde vor Vertragsabschluss unterschreiben, dass er für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen zuständig ist. Man prüfe, ob die Gelder aus rechtmäßigen Quellen stammen, man könne aber nicht überprüfen, ob die Gelder im Heimatland des Kunden ordnungsgemäß versteuert würden, so das Bankunternehmen.

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