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Höhere Strafe für Bankräuber gefordert

Feldkirch - Auf den 43-jährigen Bosnier könnte eine höhere Freiheitsstrafe zukommen als die derzeit verhängten zehn Jahre Haft: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch meldet Berufung gegen das Schwurgerichtsurteil von vergangener Woche an.

Das bestätigte Staatsanwalt Reinhard Fitz gegenüber den „VN“. Auch Verteidiger German Bertsch legt Rechtsmittel ein. „Der Strafrahmen beträgt fünf bis fünfzehn Jahre. Zehn Jahre Haft für einen schweren Raub mit geladener, schallgedämpfter Pistole und anschließender Entführung der Bankangestellten halte ich für zu wenig“, so Fitz auf Anfrage der „VN“.

Schuldig

Der angeklagte Bosnier war am vergangenen Mittwoch – wie berichtet – wegen schweren Raubes, Nötigung, Freiheitsentziehung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das ­Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Richter Othmar Kraft befand den psychisch angeschlagenen Angeklagten in allen Punkten schuldig. Strafmindernd wertete das Gericht das Geständnis des Angeklagten sowie eine „verminderte Zurechnungsfähigkeit“. Erschwerend wirkte sich unter anderem die einschlägige Vorstrafe in Deutschland und die Planung der Tat aus. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erbaten sich drei Tage Bedenkzeit – diese ist seit gestern vorbei.

OLG entscheidet

Sobald die Strafberufung eingebracht wird, ist das Oberlandesgericht (OLG) in Innsbruck am Zug. Das erstinstanzlich beschlossene Strafausmaß kann vom Drei-Richter-Senat in diesem Fall erhöht, verringert oder bestätigt werden. Einen Termin für die Berufungsverhandlung in Innsbruck gibt es noch nicht. Der Bosnier hatte am 30. Oktober 2008 eine Bankfiliale in Feldkirch-Tosters überfallen und die 37-jährige Angestellte mit einer Pistole gezwungen, mit ihm in ihrem Auto quer durch Österreich zu flüchten. In Oberösterreich konnte der Mann von der Polizei-Sonder­einheit Cobra überwältigt werden. Das Opfer – Carmen B. aus Feldkirch – zeigte sich mit dem Urteilsspruch zufrieden. Einen „Schlussstrich“ könne sie aber erst ziehen, wenn das Urteil Rechtskraft erlange, sagte die 37-Jährige am vergangenen Mittwoch.

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