AA

Heute: Mordprozess um tödliche Tritte in Bregenz

38-jähriger Angeklagter bestreitet Vorwürfe.
38-jähriger Angeklagter bestreitet Vorwürfe. ©Eckert
37-Jährige verstarb zehn Tage nach brutaler Attacke in Bregenzer Wohnung.
Beziehungsstreit endet für 37-Jährige tödlich

Von Christiane Eckert

Heute muss sich jener 38-jährige, gelernte Maurer vor dem Feldkircher Schwurgericht verantworten, der im November vergangenen Jahres laut Anklage seine Freundin ermordete. Hintergrund der Eskalation war Eifersucht. Der Angeklagte konnte sich offenbar nicht zwischen zwei Frauen entscheiden, es kam zum Streit. Alle hatte reichlich getrunken, er soll der 37-Jährigen dermaßen heftig gegen den Kopf getreten, sie dann ins Stiegenhaus gezerrt und allein gelassen haben. Nach zehn Tagen stand fest, dass die Gehirnverletzungen irreversibel sind, weshalb die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet wurden.

Andere Version

Bei dem Streit verletzte der mit knapp drei Promille Alkoholisierte auch noch die zweite Frau, ebenfalls eine Bekannte, in die er offenbar immer noch verliebt war. Bei ihr tätigte er anschließend den Notruf, tat kund, er habe eine Geisel in der Wohnung, die Beamten rückten aus und hörten laute Schreie aus der Wohnung. Das zweite Opfer wurde nur leicht verletzt. Der Angeklagte selbst erklärte sich bislang teilschuldig, mutmaßt die tödlichen Verletzungen von Reanimationsmaßnahmen und von einem früheren Sturz der Alkoholkranken auf den Wohnzimmertisch.

Ganztägiger Prozess

Das Verfahren um Mord und Körperverletzung wurde für den gesamten Tag anberaumt. Geladen sind mindestens drei Zeugen, die kontradiktorische Einvernahme des zweiten Opfers soll über Video abgespielt werden. Weiters stehen die Gerichtsmediziner Walter Rabl und Marion Pavlic sowie Psychiater Reinhard Haller auf der Liste der Geladenen.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit und stufte die vorgeworfenen Handlungen als typische Aggressionshandlungen eines schwer suchtkranken Menschen ein, der die Kontrolle verliere und impulsiv-aggressiv handle. Dass die Verletzungen der Frau von einem selbst verschuldeten Sturz auf eine Tischkante herrühren, wurde von der Gerichtsmedizin ausgeschlossen.

Nach dem Beweisverfahren müssen die Geschworenen entscheiden, ob sie den mehrfach Vorbestraften für einen Mörder halten.

(VOL.AT/APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Heute: Mordprozess um tödliche Tritte in Bregenz