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Differenzen rund um Ökostromanlagen

Laut  IG Windkraft werden zu wenige Förderverträge vergeben
Laut IG Windkraft werden zu wenige Förderverträge vergeben ©APA (dpa)
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In Österreich könnten heuer laut Branchenvertretern deutlich mehr Ökostromanlagen gefördert und gebaut werden: Derzeit werde das Ökostromgesetz fehlerhaft angewendet, kritisiert die IG Windkraft unter Berufung auf Rechtsgutachten. Es würden zu wenig neue Förderverträge für Wind- und Kleinwasserkraftanlagen vergeben. Konkret geht es darum, welcher Marktpreis für die Kontingente herangezogen wird.

Auffassungsunterschiede gibt es, ob der Marktpreis im Jahr vor der Antragstellung oder im Jahr vor der Vergabe verwendet werden muss. Mit der Durchführung der Ökostromförderung ist die OeMAG betraut.

Von betroffenen Unternehmen werden Klagen vorbereitet, heißt es in einer IG-Windkraft-Pressemitteilung. Man setze parallel dazu aber auch auf Gespräche. Aus dem Ministerium müsste die OeMAG ein OK bekommen, um ihre bisherige Verwaltungspraxis zu ändern, sagte IG-Windkraft-Geschäftsführer Stefan Moidl zur APA.

Kontingentberechnung als Streitpunkt

Die Frage der Kontingentberechnung sei unter Juristen strittig, heißt es dazu in einem Statement des Energieministeriums zur APA. Das Ministerium habe eine seit Beginn des Ökostromgesetzes 2012 konsistente Rechtsmeinung. So habe es auch die OeMAG seither gehandhabt. Verwiesen wird auch darauf, dass in der letzten Sitzung des Nationalrates im Parlament ein Initiativantrag zum Ökostromgesetz eingebracht wurde, der sich unter anderem mit dieser Frage auseinandersetze. Das sei eine Angelegenheit des Parlaments. Im Ministerium werde derzeit am Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) gearbeitet, das unter anderem die Ökostromförderung auf neue Beine stellen soll. Die aktuelle Frage der Kontingentberechnung werde sich dann nicht mehr stellen. Diese Bundesregierung verfolge das Ziel, die Verwaltung und Stabilität der Regierungsgeschäfte sicherzustellen. Die Umsetzung von Gesetzesinitiativen obliege der nächsten Regierung.

Deutliche Leistungssteigerung möglich

Die IG Windkraft betont, dass bei einem "rechtskonformem Vorgehen" heuer - bei gleichbleibender Höhe der Fördermittel - zusätzlich 25 Windräder mit mehr als 74 MW Leistung Verträge erhalten könnten, also um 50 Prozent mehr als vergeben worden seien. Bisher seien Anlagen mit einer Leistung von 137 MW vergeben worden, 210 wären möglich. Bei der Kleinwasserkraft sei eine Verdoppelung um 10 MW auf 20 bis 22 MW möglich, so Paul Ablinger, Geschäftsführer des Verbandes Kleinwasserkraft.

Die Methode der OeMAG würde die Förderkosten deutlich überschätzen und aufgrund der scheinbar hohen Förderkosten könnte mit den im Gesetz vorgesehenen Mitteln eine wesentlich geringere Anzahl an Verträgen vergeben werden, kritisiert Moidl.

Marktpreis bestimmt Förderungen

Von der Höhe des zugrunde gelegten Marktpreises hängt ab, wie viele Anlagen zur Förderung genehmigt werden. Es gibt pro Jahr eine fixe Fördersumme, die auf die einzelnen Anlagen verteilt wird. Die Betreiber erhalten einen Einspeisetarif - die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Differenz zwischen Marktpreis und Einspeisetarif ab. Je höher der Marktpreis, umso geringer der Förderbedarf je Kilowattstunde (kWh). Die Marktpreise für Strom sind nun gestiegen, das heißt mit der gleichen Fördersumme könnten mehr Anlagen gefördert werden. Auch Aufwendungen für die zur Stabilisierung der Stromnetze nötige Ausgleichsenergie spielen eine Rolle. Sie sind in letzter Zeit gesunken.

Marktpreis vor Vertragsvergabe oder vor Antrag?

Nach Rechtsauffassung der von der IG Windkraft kontaktierten Juristen sei das Gesetz so zu lesen, dass der Marktpreis und der Ausgleichsenergieaufwand aus dem Jahr vor der Vertragsvergabe zu verwenden sei, so Moidl. Die OeMAG verwende den Wert im Jahr vor dem Antrag des Betreibers. Laut Gesetz müsse der Marktpreis im vorangegangen Jahr herangezogen werden. Wenn jemand 2016 einen Antrag gestellt habe und dieser immer noch in der Reihung sei, dann sei es ein relevanter Unterschied, ob man den Marktpreis aus dem Jahr 2015 oder dem Jahr vor der heurigen Vertragsvergabe, also 2018, anwende, argumentiert die IG Windkraft.

(APA)

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