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Herbstferien: Zusatzbelastung durch benötigtes Betreuungsangebot befürchtet

Durch die Einführung von Herbstferien könnte es zu einer Zusatzbelastung durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten kommen.
Durch die Einführung von Herbstferien könnte es zu einer Zusatzbelastung durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten kommen. ©pixabay.com (Sujet)
Durch die Einführung von Herbstferien ab dem Schuljahr 2020/21 befürchten Gemeinden eine zusätzliche Belastung.

Die Gemeinden fürchten durch die Einführung von Herbstferien ab dem Schuljahr 2020/21 zusätzliche Belastungen durch die nötige Bereitstellung von Betreuungsangeboten. Zwar gebe es dafür befristete Mittel vom Bund – allerdings sieht man sich gleichzeitig gar nicht für die Betreuung zuständig, heißt es in der Stellungnahme des Gemeindebunds zum Gesetzesentwurf.

Herbstferien: Gemeinden befürchten Zusatzbelastung

Durch die neue Ferienordnung sollen ab 2020 österreichweit einheitliche schulfreie Tage von 26. Oktober bis 2. November eingeführt werden. Umgekehrt wird an den Dienstagen nach Ostern und Pfingsten unterrichtet und es werden (je nach Fall des 26. Oktober) ein bis drei schulautonome Tage gestrichen. Die Zahl der Unterrichtstage bleibt also gleich. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf endet heute, Montag.

“Mit Blick auf die Probleme der Gemeinden im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Personals für die schulische Tagesbetreuung (Urlaubszeitenregelung, Ersatzpersonal, Auslastung etc.) hält es der Gemeindebund für sinnvoll und notwendig, die Einführung von Herbstferien sogleich zum Anlass zu nehmen, die Zuständigkeiten im Bereich der Bereitstellung von Betreuungspersonal insgesamt klar und umfassend zu regeln”, heißt es weiter. Die Gemeinden sind zwar Schulerhalter im Pflichtschulbereich, sehen sich aber nur für die Bereitstellung der Infrastruktur zuständig.

Verfassungsrechtliche Bedenken hat die Steiermark – zwar nicht hinsichtlich der Einführung von Herbstferien an sich, aber bei der “Gewinnung” derselben durch die Streichung schulautonomer Tage. Laut Schulzeitgesetz dürfen nämlich das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss bis zu vier Tage in jedem Unterrichtsjahr schulfrei erklären – diese Bestimmung werde durch die Novelle auch nicht geändert und stehe darüber hinaus im Verfassungsrang, heißt es im Begutachtungsentwurf. Für die geplante Gewinnung der nötigen schulfreien Tage für die Herbstferien müssten diese schulautonomen Tage teils gestrichen werden. Diese Möglichkeit käme den Ländern im Pflichtschulbereich mangels Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich derzeit aber gar nicht zu.

(APA/Red)

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