Ob diesem stattgegeben wird, dürfte frühestens Ende der Woche feststehen.
Zunächst wird der Antrag der Staatsanwaltschaft übermittelt, die dazu eine Stellungnahme abgeben muss. “Das geht relativ rasch. Sollte die zuständige Referentin das Dokument noch heute erhalten, wird ihre schriftliche Äußerung in ein bis zwei Tagen vorliegen”, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch.
Falls die Anklagebehörde dem Enthaftungsantrag beitritt – aus derzeitiger Sicht die eher unwahrscheinliche Variante, zumal die Staatsanwaltschaft seit Elsners Festnahme in Südfrankreich und der Überstellung nach Österreich stets auf seiner Inhaftierung beharrt hatte, – wäre der EX-BAWAG-Chef vom zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter Christian Böhm zu entlassen. Ansonsten muss Böhm eine Haftverhandlung anberaumen und in der Haftfrage selbstständig entscheiden.
Elsner sitzt seit beinahe zwei Jahren in U-Haft. Im Juli 2008 wurde er wegen Untreue und anderer Delikte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Die ehemalige BAWAG-Richterin und nunmehrige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat wiederholt Enthaftungsanträge Elsners abgewiesen. Dagegen haben die Anwälte des Ex-Bankers beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg mehrere Beschwerden erhoben, in denen u.a. die Unverhältnismäßigkeit der U-Haft, ihre lange Dauer und der Verstoß gegen das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf ein faires Verfahren moniert werden.
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