AA

Heizkostenzuschuss

 Der Heizkostenzuschuss kann im Zeitraum von Montag, dem 21. Oktober 2019 bis Freitag, dem 14. Februar 2020 (Aktionszeitraum), beim jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.  

Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt:

• bei einer alleinstehenden Person 1.195 Euro netto,
• bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen 1.762 Euro netto,
• bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind 1.465 Euro netto,
• bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens 210 Euro netto.

Pro Person/Haushalt kann für die gesamte Heizperiode ein Zuschuss in Höhe von einmalig 270 Euro gewährt werden.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Hohenems
  • Heizkostenzuschuss