Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt:
• bei einer alleinstehenden Person 1.195 Euro netto,
• bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen 1.762 Euro netto,
• bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind 1.465 Euro netto,
• bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens 210 Euro netto.
Pro Person/Haushalt kann für die gesamte Heizperiode ein Zuschuss in Höhe von einmalig 270 Euro gewährt werden.
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