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Heizkostenzuschuss: Antragsfrist verlängert

Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss des Landes wird verlängert, informiert Soziallandesrätin Schmid. Anträge können bis Montag, 31. Jänner 2005, bei den Gemeindeämtern gestellt werden.

Die Antragsfrist wird somit von 23. Dezember auf den 31. Jänner 2005 verlängert. Wie in den letzten Jahren sollen Personen mit geringem Einkommen einen einmaligen Zuschuss von 150 Euro pro Haushalt erhalten, der selbstverständlich für alle Heizenergieträger gewährt wird, so LR Schmid. Der Heizkostenzuschuss soll jenen Menschen zu Gute kommen, die

  • ein monatliches Einkommen haben, das nicht höher ist als der ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatz (Alleinstehende: 653,19 Euro, Ehepaare/Lebensgemeinschaften: Euro 1.015 Euro);
  • keine unterhaltspflichtigen Angehörigen haben, die einen entsprechenden Beitrag leisten könnten;
  • kein verwertbares Vermögen haben.

    Der Heizkostenzuschuss wird von den Gemeinden sofort direkt ausbezahlt. Das Land wird den Gemeinden die aufgewendeten Beträge ersetzen.

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