Die Antragsfrist wird somit von 23. Dezember auf den 31. Jänner 2005 verlängert. Wie in den letzten Jahren sollen Personen mit geringem Einkommen einen einmaligen Zuschuss von 150 Euro pro Haushalt erhalten, der selbstverständlich für alle Heizenergieträger gewährt wird, so LR Schmid. Der Heizkostenzuschuss soll jenen Menschen zu Gute kommen, die
Der Heizkostenzuschuss wird von den Gemeinden sofort direkt ausbezahlt. Das Land wird den Gemeinden die aufgewendeten Beträge ersetzen.
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