Der Heizkostenzuschuss kann bis spätestens zum 19. Februar 2021 beim jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt oder als Empfänger von Mindestsicherung, bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
Um die Wartezeiten und Menschenansammlung bei der Bürgerservicestelle zu verhindern, wird der Zuschuss direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen – es gibt keine Bargeldauszahlung. Der Antrag kann auch in Papierform abgeholt und ausgefüllt im Briefkasten abgegeben oder online unter www.hohenems.at/heizkostenzuschuss ausgefüllt und erledigt werden. Alternativ ist eine persönliche Antragstellung Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr in der Sozialabteilung, Bahnhofstraße 1, möglich.
Auszug aus den Förderrichtlinien:
Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt:
• bei einer alleinstehenden Person 1.237 Euro netto,
• bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen 1.895 Euro netto,
• bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind 1.515 Euro netto,
• bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens 215 Euro netto.
Pro Person/Haushalt kann für die gesamte Heizperiode ein Zuschuss in Höhe von einmalig 270 Euro gewährt werden.
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei der Sozialabteilung im Rathaus, Tel 05576/7101-1224 und E-Mail soziales@hohenems.at!
Alle Infos auf www.hohenems.at/heizkostenzuschuss!
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