Die Frauen werden ihr Geld vermutlich nicht mehr wiedersehen – nur rund 20.000 Euro konnte der Mann auftreiben, um zumindest einen kleinen Teil des Schadens wieder gutzumachen. Das Gericht glaubte dem Heiratsschwindler Hans Peter K. allerdings die Absicht, den Schaden wieder gutzumachen. Er möchte nach der Haft arbeiten und so viel wie möglich wieder zurückbezahlen. Daher wurde der Strafrahmen von 15 Jahren (der Mann war vorbestraft) nicht ausgeschöpft und die Haft fiel relativ milde aus.
Heiratsschwindler versprach die große Liebe
Die Masche des damals 45-Jährigen, der unter verschiedenen Namen auftrat, war übrigens so alt wie effektiv: Er versprach immer wieder, die entsprechende Frau zu heiraten. Dadurch baute er Vertrauen auf und gelangte an das Geld der Geschädigten. Er stellte sich dabei so geschickt an, dass ihm auch Ärztinnen und Geschäftsfrauen auf den Leim gingen.
Das Heiratsschwindler-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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