Dabei muss beachtet werden, ob es sich um Kurzzeitpflege, Langzeitpflege oder dauernde stationäre Pflege handelt. Dass zur Heimkosten-Finanzierung der Einsatz des eigenen Vermögens, Vermögensübertragungen, Kostenersätze und Kostenbeiträge der Angehörigen zum Tragen kommen, ist gesetzlich verankert. Herr Alge wies darauf hin, dass zur Sicherung der Lebensqualität der Patienten, die ambulante der stationären Versorgung vorzuziehen ist. Besonders die Übergangspflege, die zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bestimmt ist, stellt eine große Entlastung für diese Personen dar. Der Vortragende erklärte auch die rechtliche Situation die entsteht, wenn der Heimbewohner seine Immobilien verschenkt oder verkauft. Ebenso erklärte er was ein Schonvermögen und ein geschütztes Vermögen darstellt. Im Anschluss an den Vortrag hatten die Besucher die Möglichkeit mit Heimleiter Martin Mäser und der Pflegedienstleiterin Andrea Winder das Pflegeheim zu besichtigen. Zum Abschluss bedankte sich Obfrau Helga Dünser bei Frau Elisabeth Ruepp für die Mitorganisation der Veranstaltung, bei Herrn Alexander Alge für den informativen Vortrag und bei Herrn Mäser und Frau Winder für die gute Führung durch das Haus.
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