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Heimische Wasserrechte sind geschützt

Laut Egger besteht kein Anlass zur Sorge eines Zugriffes der EnBW auf heimische Wasserrechte: "Die heimischen Wasserrechte sind durch das Wasserrecht geschützt."

Für Wasserwirtschaftsreferent Landesstatthalter Dieter Egger sind die Vorwürfe der Grünen, wonach die Verflechtung zwischen den Illwerken und der Energie-Baden-Württemberg AG (EnBW) einen Zugriff auf heimische Wasserrechte ermöglichen, nicht nachvollziehbar. Laut Egger besteht kein Anlass zur Sorge eines Zugriffes der EnBW auf heimische Wasserrechte. “Die heimischen Wasserrechte, insbesondere die Trinkwasserversorgung, ist durch das Wasserrecht geschützt”, so Egger.

“Die gesellschaftliche Verknüpfung beschränkt sich auf einen Stromliefervertrag. Durch die Gründung der Illwerke- Management GmbH ist das Geschäftsfeld Wasser klar von der Stromproduktion getrennt. Heimische Wasserrechte werden durch das Wasserrecht ausreichend geschützt”, betont der Landesstatthalter.

Vorarlberger Trinkwasserkonzept (VTKW)

Landesstatthalter Dieter Egger: “Zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung des Landes wird derzeit das Vorarlberger Trinkwasservorsorgekonzept (VTWK) erarbeitet. Dadurch soll eine genaue Erfassung des Wasserangebotes und der bestehenden Versorgungsstrukturen erreicht und Fragen des Trinkwasserschutzes, der Trinkwassernotversorgung und von regionalen bzw. landesweiten Verbundsystemen für eine hohe Versorgungssicherheit gezielt beantwortet werden.”

Wie der Statthalter weiter ausführt, konnte die landesweite Erhebung und Darstellung der vorhandenen Wasserressourcen (VTWK I) im Jahr 2000 abgeschlossen werden. Darauf aufbauend erfolgt nun eine nach zweckmäßigen geografischen Einheiten gegliederte vertiefte Bearbeitung mit Defizitanalyse der Wasserversorgungsstrukturen und der umfassenden landesweiten Trinkwasservorsorgeplanung. Die Bearbeitung für das Montafon (VTWK II) wurde im Jahr 2001 abgeschlossen. Derzeit läuft die Bearbeitung für die Gebiete Klostertal/Arlbergregion(VTWK III) und Walgau/Großes Walsertal und Brandnertal (VTWK IV).

Enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden

Die Ausarbeitung erfolgt im Auftrag des Landes und in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Die Projektsunterlagen liegen in den Gemeinden und bei der Landesverwaltung zur Einsichtnahme auf. Das Land sieht die Erstellung des VTWK als Serviceleistung für die Gemeinden. Statthalter Egger: “Ich bin an der Einbindung und Information aller Beteiligten sehr interessiert. Das VTWK ist eine der wesentlichen Grundlagen für die langfristige Sicherung der heimischen Wasserversorgung.”

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