Bis vor drei Jahren gab es immer wieder negative Schlagzeilen über Freiheitsbeschränkungen oder Freiheitsberaubungen gegen Patienten in Einrichtungen. Dann kam das Heimaufenthaltsgesetz, das einen leichtfertigen Umgang mit Gittern an Pflegebetten, Fixierungen im Rollstuhl und im Bett oder medikamentöser Ruhigstellung einen Regel vorschieben sollte.
“Prinzipiell sind wir froh über das Heimaufenthaltsgesetz”, sagt die Leiterin des Altenheimes in Hittisau, Carmen Helbock-Föger. Im Großen und Ganzen sehe man das Gesetz als vorteilhaft an.
Das sagt auch der Leiter des Seniorenhauses in Hard, Alwin Ender. So gilt es etwa als Freiheitsbeschränkung, wenn während des Essens ein Rollstuhl fixiert werden muss und der Rollstuhlfahrer diese Fixierung nicht selbständig lösen kann.
Wenn Maßnahmen nötig sind, muss zuerst ein Arzt einverstanden sein. Dann prüft ein Bewohnervertreter den Sachverhalt und macht die Vorgaben.
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