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Head verfügt vier Wochen Kurzarbeit

Kennelbach - Head hat am Montag Kurzarbeit für 170 der insgesamt 350 in Kennelbach Beschäftigten angeordnet. Grund sind deutlich geringere und verspätete Auftragseingänge.

Der für das Wintergeschäft hauptverantwortliche Head-Manager, Ing. Klaus Hotter, begründete die Maßnahme auf Anfrage mit deutlich geringeren und auch verspäteten Auftragseingängen, die sich aufgrund des nur halbherzig stattgefundenen Winters seitens des Handels abzeichnen. Ohne sich da festlegen zu können, rechne er mit „irgendwas bei 20 Prozent“ weniger Aufträgen.

Kurzgearbeitet wird nicht an ein oder zwei Tagen über mehrere Wochen, sondern in Blöcken. „Wir werden in den Kalenderwochen 13 und 14 und an zwwi Wochen gegen Ende April die Produktion in der Skifabrik schließen“, kündigte Hotter an.

Wie AMS-Landeschef Anton Strini, mit dem das Kurzarbeitsmodell akkordiert wurde, auf unsere Anfrage erklärte, erhalten die Kurzarbeiter in der Zeit, in der sie regulär arbeiten, ihren üblichen Lohn – für jene 4 Wochen, in denen die Arbeit ruht, erhalten sie das Arbeitslosengeld. Der Vorteil dieser Regelung für die Arbeitnehmer ist laut Strini, dass sie erstens ihren Job behalten, zweitens weiter versichert sind, drittens eine „Weiterbeschäftigungsgarantie“ für eine bestimmte Frist nach Ende der Kurzarbeit ausgesprochen wurde. Angesichts des Ausnahmewinters, so Strini, sei die Vorgangsweise bei Head absolut fair und korrekt einzustufen.

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