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Haussammlung

 Im Oktober wird der „Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg“ erneut eine Haussammlung durchführen. 

Der Ertrag dieser Sammlung soll zur Unterstützung von sehbehinderten und blinden Menschen mit notwendigen Leistungsangeboten gemäß den Vereinsstatuten verwendet werden.
Die mit der Sammlung betrauten Personen haben sich mit einem Bescheid oder einer Bescheinigung auszuweisen und sind verpflichtet, dem Spender auf Verlangen einen Beleg über die getätigte Spende auszuhändigen.

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