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Haushälterin in spe schickte einem Pensionisten Einbrecher: Prozess in Wien

Pensionist suchte Haushälterin, die schickte ihm Einbrecher: Prozess
Pensionist suchte Haushälterin, die schickte ihm Einbrecher: Prozess ©APA (Sujet)
Ein Prozess am Dienstag in Wien drehte sich um einen Pensionisten, der am 12. Februar 2017 im Bezirk Lilienfeld (Niederösterreich) einem Einbrecher zum Opfer gefallen ist. Der Tipp zum Einbruch soll von einer Frau gekommen sein, die auf ein Inserat des 72-Jährigen reagiert hatte.

Während der 72-Jährige im Wirtshaus saß, drang ein Unbekannter in sein Haus ein und entwendete aus einem Tresor Schmuck im Wert von 50.000 Euro und 11.000 Euro in bar.

Ansprüche des Pensionisten an eine Haushälterin

Der Pensionist hatte nach einer Haushälterin gesucht, wie der offenkundig lebenslustige und agile Mann am Dienstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen im Prozess gegen den Täter und dessen mutmaßliche Helferin erzählte. Ein guter Freund hätte ihm eine 48-Jährige empfohlen: “Er wollte mir schon zwei Mal eine Frau andrehen, weil ich ihm leidgetan habe.” Die Ehefrau des rüstigen 72-Jährigen war 2014 gestorben.

Der Witwer traf die Bekannte seines Freundes. Eine Frau müsse aber bestimmte Qualifikationen erfüllen, belehrte der Zeuge Richterin Doris Reifenauer: “Sie muss einen Führerschein haben. Und gut kochen. Das sind die Ansprüche, die ich stelle.” Eine Lenkerberechtigung sei deshalb nötig, um ihn zu den umliegenden Wirtshäusern zu chauffieren: “Wo ich herkomm’, ist nicht viel los. Was soll ich da machen? Mit den Bäumen reden?” Lieber suche er in Gasthäusern Gesellschaft. Da wolle er aber auch etwas trinken.

48-Jährige kam als Wirtschafterin nicht infrage

Die 48-Jährige kam trotz Führerscheins als Wirtschafterin nicht infrage: “Ich brauch’ eine, die sich um alle Belange kümmert. Die hat aber einen 13-jährigen Sohn und lebt in Wien.” Dennoch nahm der Witwer die Frau nach dem Kennenlernen noch mit zu sich nach Hause, zeigte ihr dort den Schmuck seiner verstorbenen Frau und ließ sie auch übernachten – im Gästezimmer, wie er betonte.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die 48-Jährige ein paar Wochen später einem beschäftigungslosen 30-Jährigen den Tipp zum Einbruch gab. Die beiden sind eng befreundet, der 30-Jährige bezeichnet die Frau als seine “Wahlmama”.

30-Jähriger will Adresse von Mitangeklagter bekommen haben

Vor Gericht behauptete der 30-Jährige, der aufgrund jahrelanger Drogenabhängigkeit und entsprechender Schulden Geldbedarf hatte, er habe von der als Beitragstäterin mitangeklagten Frau die Adresse bekommen. Mehr hätte diese aber nicht zum inkriminierten Geschehen beigesteuert. “Ich wollte niemandem einen Tipp geben”, versicherte im Anschluss die 48-Jährige. Sie räumte ein, ihrem guten Freund (“Er ist wie ein Sohn für mich”) von dem Treffen mit dem offensichtlich vermögenden Pensionisten erzählt zu haben – jedoch ohne Hintergedanken: “Ich habe nur laut gesprochen. Aber ich habe nichts gemacht.”

Einbrecher hatte bei Schmuck und Co. leichtes Spiel

Der 72-Jährige hatte der Frau den Schmuck gezeigt, weil er ihr die Preziosen verkaufen wollte, wie er dem Schöffensenat erklärte. Diese hätte einen BMW gefahren, “ich hab’ mir deshalb gedacht, die kann sich das vielleicht leisten.” Der Eindringling, der später mit Einbruchswerkzeug vorbeischaute, hatte leichtes Spiel – der Witwer hatte vergessen, den Tresor abzuschließen. “Das war für den wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten zusammen”, bilanzierte der 72-Jährige. Insgesamt sei “über ein Kilo Geld” weggekommen, darunter zwei Barockuhren und eine Rolex. “Vielleicht kannst mir den Hehler sagen? Dann könnt’ man noch was machen”, sprach der 72-Jährige direkt den verdutzten Angeklagten an.

Der Witwer verzichtete darauf, sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen, um auf diesem Weg finanzielle Wiedergutmachung geltend zu machen: “Das erleb’ ich nimmer. Ich bin 72 Jahr’.” Die Haushaltsversicherung hätte ihm rund die Hälfte des Schadens ersetzt: “Der Rest ist ein Strafstoß. Das verkraft’ ich.”

Pensionist suchte Haushälterin: Zwei Schuldsprüche

Am Ende wurde der 30-Jährige wegen Einbruchs Diebstahls zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt verurteilt. Seine “Wahlmama” – eine 48 Jahre alte Frau – fasste als Beitragstäterin ein Jahr auf Bewährung aus.Der Senat ging davon aus, dass die Mitangeklagte dem unmittelbaren Täter die Anschrift des Pensionisten genannt hatte und ihr klar war, dass bei dem Witwer eingebrochen werden sollte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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