,Steigend” sei die Zahl der Verfahren gegen Internet-Poster wegen vor allem gegen Türken gerichteter Verhetzung, sagt Franz Pflanzner, der Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Die meist anonym unter Nicknames schreibenden Verfasser von Hass- und Hetz-Parolen könnten ,,immer ausgemittelt” werden. Wie eben auch jener 33-jährige Vorarlberger, der auf einem Medienportal über Monate hinweg hunderte elekt-ronische Leserbriefe platziert hatte und sich gestern dafür als Angeklagter am Landesgericht zu verantworten hatte. Richter Wilfried Marte verurteilte den Bauingenieur wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer teilbedingten Geldstrafe: 1000 Euro unbedingt, 3000 auf Bewährung. Weil der Angeklagte unbescholten sei, könne mit einer Geldstrafe das Auslangen gefunden werden, sagte der Richter, der auf die gesetzliche Strafdrohung von bis zu zwei Jahren Haft hinwies.
Urteil anfechten
Der Angeklagte will das Urteil anfechten, weil er nicht einsieht, dass er ,,für blöde Wortspielereien überhaupt verurteilt” worden ist. ,,Nicht nett formuliert” gewesen seien seine Kommentare im Internet, sagte der Akademiker vor Gericht. Im Internet hatte der Diplomingenieur angedeutet, dass er den Muslimen das wünsche, was Juden in der NS-Zeit widerfahren war, den Massenmord durch Vergasung. Moslems sollten seiner veröffentlichten Meinung nach ,,umweltfreundlich im Zug abtransportiert” und dann ,,im Waschraum verabschiedet” werden, hatte der ÖBB-Mitarbeiter weiter im Internet geschrieben. Warum er zudem ,,den Propheten Mohammed als Kinderschänder hingestellt” und es auch so den ,,Respekt vor anderen Religionen” vermissen habe lassen, wollte Staatsanwalt Pflanzner von dem Angeklagten wissen. Viele Reaktionen auf der Nachrichten-Plattform, die den redaktionellen Teil beträfen, sind dann eben schwachsinnige Kommentare” von Lesern, die auch er verfasst habe, antwortete der Angeklagte. Seine Anmerkungen als User seien ,,so blöd formuliert gewesen, dass man das wohl nicht ernst nehmen kann”. ,,Sind Sie da ernst zu nehmen?”, fragte der Staatsanwalt daraufhin. ,,In diesem Rahmen nicht”, antwortete der Angeklagte
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