“Das kann sogar soweit gehen, dass der Lenker dass Auto stehen lassen muss”, so Clubjurist Dominik Tschol vom ÖAMTC in Dornbirn. Laut Tschol häufen sich besonders jetzt zur Urlaubszeit die Vorfälle. “Wir raten dazu, sich auf jeden Fall über die Vorschriften im Urlaubsland zu informieren, bevor man in die Ferien aufbricht”.
Drastische Mittel
Weil es nur mit Deutschland ein Verwaltungsabkommen über die Eintreibung von Strafgeldern gibt, greifen andere Länder teilweise zu drastischen Mitteln um das Geld zu bekommen. “Wer nicht bezahlt, muss damit rechnen, bei der nächsten Einreise in das Land Ärger zu bekommen, so der ÖAMTC-Jurist auf “VN”-Anfrage. Beispiel Parken: Wer schnell beim Bäcker reinspringt, stellt oft das Auto im Halteverbot ab. In Österreich ein Kavaliersdelikt, nicht so z.B. in Frankreich oder Dänemark, wo der Falschparker ganz schnell um über 100 Euro erleichtert wird. Wird die Strafe vom Verkehrssünder nicht beglichen, muss er mit einer Beschlagnahme seiner Papiere oder – vor allem in Italien – sogar seines Fahrzeuges rechnen. Wird dem Verkehrssünder im Ausland der Führerschein abgenommen, droht in manchen Fällen auch der Verlust der Lenkberechtigung in Österreich. Ob die Behörden in Österreich aktiv werden, hängt von der Schwere des Deliktes ab. Bei Trunkenheit am Steuer oder bei besonders rücksichtloser Fahrweise kann auch der Führerschein für Österreich weg sein.
Bei kleineren Delikten raten die Verkehrsexperten dazu, an Ort und Stelle zu bezahlen. “Hat der Lenker mit einem hohen Bußgeld zu rechnen, muss er sich überlegen, ob er irgendwann nochmal in das Land fährt und das Nichtzahlen riskieren will”, so Tschol.
Strafen für Verkehrssünden im europäischen Ausland [pdf – 103KB]
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