Von Christiane Eckert
Wieder stehen Kläger und Beklagter einander gegenüber. Karl Schelling, Anwalt und Sohn des Klägers klagt auf Unwirksamkeitserklärung jenes Kaufvertrages, welchen sein betagter Vater vor vier Jahren mit einem Harder Landwirt abgeschlossen hat. Es geht um ein Grundstück in Hard, welches der damals 96-Jährige um 50.000 Euro verkaufte. Weit unter dem Wert, so der Klagsvertreter. „Es war der Wille des Verkäufers“, kontert die Gegenseite. Weil es dem alten Herren wichtig gewesen sei, dass weiterhin Kühe auf dem Bauerwartungsland und Baumischland grasen, so die Beklagtenseite. Sie bezweifelt, dass der Verkäufer damals geschäftsunfähig gewesen sei. Dem widersprechen zwar alle bisher eingelangten Gutachten, dennoch ist der Prozess noch nicht zu Ende. Weitere Zeugen und Ergänzungen des Sachverständigen sind ausständig.
Schwierige Causa
„Der Prozess soll doch nur verschleppt werden, dauernd werden irgendwelche Zeugen beantragt, die in Wirklichkeit gar nichts wissen“, so der Klagsvertreter Karl Schelling. Die Gegenseite hingegen möchte sogar einen Kollisionskurator bestellen lassen und stellte einen dementsprechenden Antrag beim zuständigen Bezirksgericht. Es gehe hier um gegenläufige Interessen. Einerseits die Interessen des Verkäufers, der etwas Bestimmtes wolle und andererseits die Interessen des Sohnes, der sein Erbe geschmälert sehe, so die Gegenseite. Der Prozess wurde wieder vertagt.
(Christiane Eckert)
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