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Hans-Peter Martin muss tief in die Tasche greifen

EU - Das Europaparlament fordert von dem parteifreien österreichischen EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin 163.381 Euro und 54 Cent im Zusammenhang mit der Verwendung der Sekretariatszulage zurück. Reaktion Martin | Porträt | Matznetter weist Vorwürfe zurück

Der Generalsekretär de EU-Parlaments, Harald Römer, habe diese Rückforderung „als Ergebnis einer rechtlichen Untersuchung, die vom EU-Betrugsbekämpfungsamt (OLAF) durchgeführt wurde“ am Freitag entschieden, teilte das Europaparlament in einer Aussendung mit.

Eine detaillierte Analyse der von Martin an Römer zuletzt abgegebenen Stellungnahme durch den juristischen Dienst des Parlaments habe keine Elemente gezeigt, welche die rechtlichen Schlussfolgerungen des OLAF-Abschlussberichts ändern würden, heißt es in der Aussendung. Das Parlament habe danach aber den ursprünglich von OLAF errechneten Betrag reduzieren können, „auf Grundlage einiger Rückzahlungen, die von Herrn Martin schon gemacht wurden“.

Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF hatte im September 2006, kurz vor der Nationalratswahl, einen finanziellen Schaden von mehr als 192.000 Euro durch regelwidrige Zahlungen im Zusammenhang mit der Sekretariatszulage errechnet.

Wien wartet ab

Die Staatsanwaltschaft Wien wartet in der Causa Hans-Peter Martin auf die schriftliche Übermittlung der Analyse des EU-Parlaments. Bis dahin könne man noch nichts über das weitere Vorgehen im Verfahren gegen den parteifreien österreichischen EU-Abgeordneten sagen, meinte Staatsanwaltschafts-Sprecher Gerhard Jarosch am Freitag gegenüber der APA. Allein auf Grund der Tatsache, dass das EU-Parlament 163.381 Euro und 54 Cent im Zusammenhang mit der Verwendung der Sekretariatszulage von Martin zurückverlange, könne man noch nichts entscheiden, so Jarosch, man warte nun auf die Details.

Der Generalsekretär des EU-Parlaments, Harald Römer, hatte Freitag Vormittag bekannt gegeben, man habe sich für die Rückforderung „als Ergebnis einer rechtlichen Untersuchung, die vom EU-Betrugsbekämpfungsamt (OLAF) durchgeführt wurde“ entschieden.

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