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Hans Grill erneut verurteilt

Mit einer teilbedingten Geldstrafe von 60.000 Euro endete am Donnerstag für den Ex-SW-Bregenz-Präsident Hans Grill (76) das Finanzstrafverfahren am Landesgericht Feldkirch.

Der einstige Klubchef hatte Spielergehälter ausbezahlt, ohne die entsprechenden Abgaben abzuführen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ihren Anfang genommen hatte die Finanzaffäre rund um SW Bregenz im April 2003. Damals erwähnte Ex-Trainer Rainer Hörgl, dass bei dem traditionsreichen Erstligisten Schwarzgelder an Spieler ausbezahlt worden seien. Im Dezember 2004 wurden Grill, der ehemalige Manager Markus Feldkircher sowie der frühere Präsident Josef Fitz wegen Steuerhinterziehung für Verfehlen bis Juli 2003 verurteilt. Im April 2005 folgte eine weitere Verurteilung der Funktionäre wegen Sozialbetruges. Als letzte Tranche des Finanzstrafverfahrens wurde nun der Zeitraum Juli 2003 bis Juni 2005 beleuchtet. Dieses Mal stand Grill alleine vor Gericht.

Laut dem Urteil von Richter Peter Mück bezahlte Grill den vier Spielern Jan Ove Pedersen, Axel Lawaree, Peter Hlinka und Mirko Dickhaut Spielergehälter aus, ohne dem Finanzamt die entsprechenden Steuern abzuliefern. 185.000 Euro an Lohnsteuer sowie 16.000 Euro an Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe wurden am Fiskus vorbeijongliert.

Grill bekannte sich vor Gericht schuldig. Er räumte aber ein, dass er bei dem Versuch, den Verein zu retten, selbst alles verloren habe. Der Fußballbegeisterte steckte nach seinen Angaben über 50 Millionen Schilling an Privatvermögen in den maroden Klub. SW Bregenz hat vor knapp einem Jahr Konkurs angemeldet, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Urteil gegen Grill – 45.000 Euro bedingt und 15.000 Euro unbedingt – ist rechtskräftig.

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